Lügde-Fall: Britta Altenkamp klagt erfolgreich vor dem NRW-Verfassungsgericht

Britta Altenkamp Bild: Köhring PR-Fotografie

Akten wurden zu langsam und lückenhaft an den Untersuchungsausschuss geliefert

Gericht stärkt Rechte des Parlaments gegenüber der Landesregierung

Essen/Münster/Düsseldorf. Im Prozess um die unzureichende Akteneinsicht im Missbrauchsfall von Lügde hat das NRW-Verfassungsgericht in Münster den klagenden Landtagsabgeordneten heute (20.04.) in weiten Teilen Recht gegeben. Die KlägerInnen, darunter die Essener SPD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Kinderschutzkommission Britta Altenkamp, hatten den Gerichtsweg eingeschlagen, nachdem ihnen entscheidende Akten für die Arbeit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss sowohl durch das Innen- als auch das Justizministerium monatelang vorenthalten wurden. Dieses Vorgehen der Ministerien stufte das Gericht als verfassungswidrig ein.

Zum Urteilsspruch erklärt Britta Altenkamp:

„Der Verfassungsgerichtshof hat heute die Rechte des Parlaments gegenüber der Landesregierung gestärkt. Das Gericht hat entschieden, dass Innen- und Justizministerium zahllose Akten rund um die Missbrauchsfälle von Lügde zu pauschal und intransparent aussortiert haben. Dadurch konnten wir im Untersuchungsausschuss auch nach anderthalb Jahren Arbeit noch kein verlässliches Gesamtbild über die behördlichen Vorgänge rund um die Missbrauchsfälle gewinnen. Die Ahndung dieser Vorgehensweise durch das Verfassungsgericht ist eine wichtige Stärkung nicht nur für die jetzigen, sondern auch für zukünftige Parlamentarische Untersuchungsausschüsse.“

Ziel des Untersuchungsausschusses sei nach wie vor, die gesamte Systematik des behördlichen Umgangs mit Fällen von Kindesmissbrauch zu durchleuchten, um die Schwachstellen und Fehlerquellen des Systems zu erkennen und beheben zu können. Dazu sei ein Gesamtbild der Aktenlage unabdingbar. Dieses Anliegen hat das Gericht bestätigt.

Im zweiten Klagepunkt konnte das Gericht kein Urteil fällen. Die Frage, ob der Ausschuss auch Einsicht in nicht-pseudonymisierte Akten haben müsse, war aufgrund einer verstrichenen Antragsfrist obsolet. Auch hier ist jedoch das Vorgehen der Ministerien zu kritisieren, da die KlägerInnen lange über die Verzögerungen bei der Pseudonymisierung in Unkenntnis gelassen wurden.

„Trotz des rechtlichen Erfolgs hätten wir uns allerdings gewünscht, dass eine gerichtliche Klärung nicht notwendig gewesen wäre. Wir hoffen nun, dass Justizminister Biesenbach und Innenminister Reul die Akten unverzüglich an den Untersuchungsausschuss liefern. Am Ende geht es vor allem um das Wohl unserer Kinder und die Verhinderung weiterer Fälle wie Lügde. Dieses Ansinnen sollte auch für die Landesregierung Anlass genug für die bestmögliche Zusammenarbeit sein.“, so Britta Altenkamp abschließend.