Landtag stärkt kommunale Integrationsräte

Die Integrationsräte werden künftig in Nordrhein-Westfalen am gleichen Tag wie die Kommunalparlamente gewählt. Der Landtag hat mit einer Gesetzesänderung den Weg für den gemeinsamen Wahltermin freigemacht.

„Nach jahrzehntelanger Debatte über mehr politische Beteiligung für Bürger ohne deutschen Pass haben wir jetzt ein wirklich zukunftsfähiges Modell geschaffen“, begrüßt Britta Altenkamp, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, die Gesetzesänderung. „Der gemeinsame Termin wertet den Integrationsrat auf und lässt eine deutlich höhere Wahlbeteiligung erwarten.

Bislang gab es neben dem bewährten Modell der Integrationsräte auch kommunale Integrationsausschüsse. Bei letzterem liegen Vorsitz und Stimmenmehrheit nicht bei den gewählten Migrantenvertretern, sondern bei den entsendeten Ratsmitgliedern. Entsprechend konnte die Wahl auch erst nach der Ratswahl erfolgen – und wurde öffentlich demzufolge wenig beachtet.

Jetzt hat sich der Landtag mit der Gesetzesänderung für den Integrationsrat als landesweit einheitliches Modell entschieden. Damit erfüllt sich nicht nur eine lange bestehende Forderung des Landesintegrationsrates. Vielmehr entspricht der Landtag damit der bevorzugten Praxis in den Kommunen: Nur 16 Städte und Gemeinden haben einen Integrationsausschuss, aber 91 Kommunen hingegen einen Integrationsrat.

Mit der Reform wird zudem der Kreis der Wahlberechtigten deutlich ausgeweitet: Auch Eingebürgerte und Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft dürfen jetzt ohne Einschränkung wählen. Das ist ein guter Schritt für mehr Demokratie in unseren Städten.“