
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Sozialleistungen für die rund 130.000 Flüchtlinge und geduldeten Ausländer in Deutschland als zu niedrig und verfassungswidrig beanstandet. „Dieses Urteil muss der Auftakt sein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Asylbewerber grundsätzlich zu überprüfen“, fordert Britta Altenkamp, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion in NRW. „Die Bundesregierung wäre jetzt gut beraten, mit Ländern und Kommunen in Verhandlungen einzusteigen, um gemeinsam einen neuen Asylkompromiss auf den Weg zu bringen.“
Den heutigen Urteilsspruch hält Altenkamp für überfällig und erwartbar: „Es ist absolut nicht zu begründen, das Existenzminimum für Asylbewerber niedriger anzusetzen als für die Empfänger von Arbeitslosengeld II. Spätestens nach seiner Kritik an der Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze war klar, dass das Bundesverfassungsgericht diese Ungleichheit bei erster Gelegenheit kippen würde.“
Die Bundesregierung sieht sie nun in der Pflicht, die geforderte Anhebung der Bezüge so schnell wie möglich umzusetzen.
„Eine Existenzsicherung, die ihren Namen verdient, kann aber nur der erste Schritt sein“, so Altenkamp weiter. „Rund 20 Jahre nach dem Asylkompromiss ist es höchste Zeit, die bestehenden Regelungen umfassend und kritisch zu hinterfragen.“ Beispielsweise sei es zweifelhaft, ob die hohen Hürden für eine Arbeitsaufnahme von geduldeten Ausländern in dieser Form sinnvoll seien. Altenkamp: „Die Bundesregierung sollte das heutige Urteil zum Anlass nehmen, Länder und Kommunen an einen Tisch zu holen. Die Asylgesetzgebung muss im breiten Konsens auf neue Füße gestellt werden.“