Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden

Herr Präsident!
Meine Herren!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!

Ich will ganz kurz sechs Bemerkungen machen:
Zunächst einmal ist es interessant, dass uns kein Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt. Das spricht Bände darüber, wie dieses Thema zwischen den Häusern behandelt worden ist. Es sagt auch einiges über die Durchsetzungsfähigkeit des Integrationsministers aus.
Dass ausgerechnet in der Frage der Partizipation der Migrantinnen und Migranten monatelang nichts passiert und am Ende – das ist meine zweite Bemerkung – die regierungstragenden Fraktionen dann den kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen den beiden Fraktionen suchen und auch finden, geht deutlich zulasten der Partizipationsmöglichkeiten von Menschen, die nicht über ein Wahlrecht verfügen.

(Beifall von Angela Tillmann [SPD])

Drittens. Die Entscheidung, ob es einen Integrationsrat oder einen Integrationsausschuss gibt, liegt nach dem Willen der Fraktionen von FDP und CDU bei den Räten.

Im Unterschied zu dem Gesetzentwurf der Grünen, den wir in der letzten Woche in einer Anhörung diskutiert haben, ist es aber bei dem Entwurf der Koalitionsfraktionen so, dass Sie es den neu gewählten Räten und damit Gremien überlassen, die keinerlei oder nur geringfügig Erfahrung mit der Arbeit der Integrationsräte und ausschüsse bzw. Ausländerbeiräte, die zurzeit tätig sind, haben. Das zumindest – das ist bei der Anhörung deutlich geworden – wird als eine deutliche Schwäche dieses Gesetzentwurfes erkannt.

Losgelöst davon wird die vorgelegte Regelung natürlich dazu führen, dass die Wahl des dann jeweils zu bildenden Gremiums deutlich hinter dem Wahltermin der Kommunalwahl liegt. Deswegen kann man natürlich schon Kritik daran üben, wie Sie dieses Gremium wertschätzen. Insofern darf man sich am Ende auch nicht wundern, wenn möglicherweise die Wahlbeteilung zu wünschen übrig lässt.

Viertens. Integration ist nach den Vorstellungen der beiden regierungstragenden Fraktionen nach fünf Jahren abgeschlossen bzw. sollte sie es sein. Ein aktives Wahlrecht für Eingebürgerte und Spätaussiedler, die frühestens fünf Jahre vor dem Wahltermin Deutsche geworden sind, räumen Sie zwar ein, aber kein Wahlrecht für diejenigen, die schon länger Deutsche oder Eingebürgerte sind. Das halten wir für etwas aberwitzig, da es ja Ihre Regierung gewesen ist, die es im Integrationsbericht als einen entscheidenden Vorteil formuliert hat, dass die Eingebürgerten und Spätaussiedler immer noch besonders geführt werden. Wenn aber die Integration, die Möglichkeiten der Teilhabe an der Gesellschaft und der aktiven Wahlrechtsausübung daran gebunden sind, wie lange jemand Deutscher oder eingebürgert ist, ist das in Ihrer Argumentation nicht schlüssig.

Fünftens. Ihr Gesetzentwurf stellt keinen Fortschritt in der Verbesserung der Partizipation in den Kommunen für Menschen dar, die nicht über ein Wahlrecht verfügen. Es geht überhaupt nicht darum, den Kommunen etwas vorzuschreiben, aber es wäre aus den Diskussionen der letzten Legislaturperiode nur konsequent gewesen – und auch aus den Erfahrungen in den über 60 Gemeinden, die in Nordrhein-Westfalen die beiden Gremien ausprobiert haben –, sich letztendlich auf ein Gremium festzulegen. Das werden wir auch beantragen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)