SPD-Landtagsabgeordnete: Verfassungsgericht lehnt Trickserei beim Wahltermin ab

Britta Altenkamp, Dieter Hilser, Thomas Kutschaty und Peter Weckmann

Die vier Essener SPD-Landtagsabgeordneten Britta Altenkamp, Dieter Hilser, Thomas Kutschaty und Peter Weckmann haben die heutige Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofes in Münster begrüßt, die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juni zu stoppen. SPD und Grüne hatten gegen die von CDU und FDP beschlossene Vorverlegung der Kommunalwahl 2009 geklagt, weil nach der Wahl der neuen Räte und Bürgermeister die Amtszeit der alten noch über vier Monate weitergelaufen wäre.

Thomas Kutschaty: „Diese demokratiefeindliche Wahltrickserei hat das oberste Gericht in unserem Land gestoppt. Es darf jetzt aber keine neue Wahlmanipulation von CDU und FDP geben. Die Kommunalwahl muss mit der Bundestagswahl am 27. September zusammengelegt werden. Ein zusätzlicher Wahltermin ist den Menschen im Super-Wahljahr 2009 nicht zuzumuten." Genau das hat der CDU-Fraktionschef im Landtag, Helmut Stahl in einer ersten Reaktion auf das Urteil bereits ausgeschlossen und einen dritten Wahltermin angekündigt.

Kutschaty machte deutlich, dass dies in Essen auf erhebliche organisatorische und finanzielle Zusatzbelastungen hinausliefe. "Jeder Wahltermin bedeutet sehr viel Vorbereitung für die Verwaltung. Alleine die ehrenamtlichen Wahlhelfer zu finden, wird immer schwieriger, ganz abgesehen von den Kosten eines zusätzlichen Urnengangs", gab der SPD-Abgeordnete zu bedenken.

Landesweit belastet ein eigener Kommunalwahltermin nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes alle Bürgerinnen und Bürger mit 42 Millionen Euro. Umgerechnet auf die Stadt Essen bedeutet das zusätzliche Kosten von rund 1,4 Mio Euro. Das ist viel Geld in einer Stadt, die dem Nothaushaltsrecht unterliegt. Diese Verschwendung von Steuergeld müsse verhindert werden, verlangten die SPD-Landespolitiker und machten deutlich, dass dies durch die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl vermieden werden könne. Alles andere sei unsinnig, teuer, führe zu unnötigen Mehrbelastungen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, befördere Wahlverdrossenheit und schade der Demokratie, betonten die Parlamentarier.