
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Britta Altenkamp, begrüßte heute in Düsseldorf das Urteil des Bundessozialgerichts, nach dem die Kürzung des Hartz IV-Regelsatzes für Kinder auf 60 Prozent gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt: "Mit der nun getroffenen Entscheidung ist die Bundesebene aufgefordert, bei der Überprüfung der Regelsätze den tatsächlichen Bedarf von Kindern inhaltlich und rechnerisch darzulegen und so schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen. Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits im September 2007 Eckpunkte zur Verbesserung der Zukunftschancen von Kindern vorgelegt und unter anderem gefordert, dass der eigenständige Bedarf von Kindern ermittelt werden muss und nicht nur von Erwachsen abgeleitet werden darf."
Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch die Wiedereinführung der einmaligen Beihilfen für Empfänger von ALG II oder Sozialhilfeleistungen gewesen, ergänzte die SPD-Fraktionsvize. "So war das Schulbedarfspaket, dass die Bundesregierung im Oktober des vergangenen Jahres eingeführt hatte, ein erster richtiger und wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit."