
"Nach dem heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe muss auch die nordrhein-westfälische Landesregierung dringend ihr Nichtraucherschutzgesetz überarbeiten. Aus der Begründung geht ganz klar hervor, dass auch das Nichtraucherschutzgesetz der CDU/FDP-Koalition in NRW nicht verfassungsgemäß ist", erklärte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Britta Altenkamp, heute in Düsseldorf. In der Urteilsbegründung sei ausdrücklich dargelegt worden, dass ein einheitliches Rauchverbot verfassungsgemäß sei. Sobald aber Ausnahmen gälten – wie auch in NRW – müssten die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit berücksichtigt werden. "Das schwarz-gelbe Gesetz stellt aber die Eckkneipe schlechter als große Gaststätten. Unsere Kritik haben CDU und FDP ignoriert und wiederholt ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet", stellte Altenkamp fest.
Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren sei vom Bundesverfassungsgericht als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut gewertet worden, ergänzte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende. "Die Landesregierung muss jetzt schnell handeln und einen lückenlosen Nichtraucherschutz in NRW gewährleisten", forderte Altenkamp und verwies auf den Entwurf des Passivraucherschutzgesetzes, den die SPD-Landtagsfraktion bereits im Februar 2007 in den Landtag NRW eingebracht habe (Drucksache 14/3673): "Dieser Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion ist im Gegensatz zu dem Murks der schwarz-gelben Koalition nach wie vor verfassungsgemäß." Darüber hinaus befürworte die SPD im Düsseldorfer Landtag weiterhin eine bundeseinheitliche Regelung, die einen überzeugenden Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher in ganz Deutschland gewährleiste. "Nehmen wir dieses Urteil als Chance und führen die unterschiedlichen Regelungen in den Ländern zusammen. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, die den umfassenden Passivraucherschutz sicherstellt sich auch der europäischen Entwicklung nicht widersetzt", forderte Altenkamp abschließend.