Es bleibt dabei – Kibiz ist Mumpitz

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Britta Altenkamp, erklärt zu dem heute vom Landeskabinett verabschiedeten neuen Kinderbildungsgesetz (Kibiz):

Elternbeiträge werden noch mal steigen

19 Prozent der Finanzierung in einer Kindertageseinrichtung sollen über Elternbeiträge erreicht werden. Diese Festlegung auf 19 Prozent ist im Gesetz festgelegt. Doch in der Realität wird eine solche Höhe nicht erreicht. Im Schnitt sind es gerade mal 13 Prozent Kostenanteil, den die Eltern aufbringen können. Vor diesem Hintergrund befürchten die Träger und Eltern nicht zu Unrecht, dass die Elternbeiträge für den Kindergarten weiter steigen müssen. Denn viele Kommunen können das fehlende Geld nicht mehr selbst ausgleichen bzw. dürfen es gar nicht ausgleichen, weil sie in einer Haushaltsnotlage sind.

Laschets Milchmädchenrechnung geht nicht auf

Seit dem Jahr 2006 hat die Regierung Rüttgers 156,9 Millionen Euro bei den Kindergärten eingespart, die nun jedes Jahr fehlen. 2008 verspricht Minister Laschet, 100 Millionen Euro wieder draufzulegen. Davon gehen aber 84 Millionen Euro zur Absenkung des kirchlichen Trägeranteils ab. Und davon sollen eine bessere Betreuung und Tausende neuer Krippenplätze finanziert werden? In Wahrheit bleibt also unter dem Strich ein dickes Minus. Daraus kann auch das bekannte Milchmädchen kein Plus errechnen. Mit dem Haushaltsansatz von 959 Millionen Euro in 2008 erreicht Laschet im Übrigen gerade mal den Haushaltsansatz von 2005. All dies zeigt: Kibiz ist massiv unterfinanziert.

Kindergartenplätze nach Zuteilung statt nach Bedarf

Die verschiedenen Gruppentypen und vor allem die Öffnungszeiten in den Gruppen werden landesweit kontingentiert und entsprechen damit nicht dem jeweiligen Bedarf. Dadurch wird die Wahlfreiheit der Eltern weiter eingeschränkt.

Es ist eine Kontingentierung nach Öffnungszeiten vorgesehen:

Öffnungszeit/Gruppenform I und III/Gruppenform II

25 Stunden 25 % 40 %
35 Stunden 50 % 40 %
45 Stunden 25 % 20 %

Von einer Finanzierung, die sich an den Notwendigkeiten der Eltern orientiert, kann also keine Rede sein.

Nur 6, 50 Euro die Woche für Sprachförderung

Der Förderbedarf kleiner Kinder wird in dem neuen Gesetz alleine auf die Frage der Sprachförderung fokussiert. Es fehlen die sensorischen, motorischen, sozialen, emotionalen, ästhetischen, kognitiven oder mathematischen Entwicklungsbereiche. Darüber hinaus sind die Entwicklung von Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit und Identität wichtige Grundlagen jedes Bildungsprozesses. Diese Aspekte finden in dem neuen Gesetz keine Erwähnung. Stattdessen wird die Sprachförderung für Kinder mit einem Förderbedarf in deutscher Sprache pauschal mit 340 Euro jährlich finanziert. Das sind 6,54 Euro in der Woche. Völlig offen bleibt dagegen die Form der Sprachförderung: Sie kann in separaten Kursen erfolgen oder wird in die allgemeine Bildungsarbeit der Kindertageseinrichtungen integriert.

Keine Sonderförderung mehr für sozial schwierige Stadtviertel

Die Gruppenpauschalen, die im Kibiz jetzt vorgesehen sind, enthalten keine Sonderförderungen mehr. Diese Sonderförderungen für Einrichtungen in schwierigen Sozialräumen sind zukünftig in den Pauschalen enthalten. Dies geht besonders zu Lasten von großen Städten mit Haushaltsproblemen.

Kibiz schafft Unsicherheit für Eltern

Das neue Gesetz hängt von der jährlichen Zuweisung der Haushaltsmittel durch den jeweiligen Finanzminister ab. Diese Jährlichkeit führt zur Unsicherheit bei Eltern und Trägern. Gerade für die Eltern wird es vor diesem Hintergrund schwierig, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dauerhaft zu organisieren.

Keine Planungssicherheit für Träger

Die Träger haben in Zukunft eine erhebliche Planungsunsicherheit, weil die zukünftige Finanzierung im wesentlichen von der Nachfrage der Eltern abhängt und dieses Nachfrageverhalten auf Grund noch fehlender Erfahrungen und der Höhe der Elternbeiträge nicht abgeschätzt werden kann.

Das Land achtet nicht mehr auf die Sicherung der Betreuungsqualität

Die Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen sowie die Qualitätssicherung der Betreuung liegen in der Verantwortung der Träger. Rheinland-Pfalz zum Beispiel sieht dafür ausdrücklich eine Landesförderung vor.