Kleine Anfrage, 29. Oktober 2009
EU-Schulobstprogramm in Essen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/10154
24.11.2009
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 3638 vom 22. Oktober 2009
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/10049
EU-Schulobstprogramm in Essen
Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3638 mit Schreiben vom 23. November 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister, dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und der Ministerin für Schule und Weiterbildung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Europäische Union hat 2009 ein Programm zur kostenlosen Abgabe von Obst an Schulkinder aufgelegt. Die hierfür vorgesehenen Mittel in Höhe von 90 Millionen Euro sollen für den Ankauf von frischem Obst und dessen Verteilung an Schulen verwendet werden, ergänzt durch Mittel derjenigen Mitgliedstaaten, die von diesem Programm Gebrauch machen wollen.
Anhand des Schulobstprogramms soll Kindern gesunde Essgewohnheiten vermittelt werden, die – Studien zufolge – dann auch im Erwachsenenalter beibehalten werden. Abgesehen von der kostenlosen Verteilung von Obst sieht das EU-Schulobstprogramm auch vor, dass die Mitgliedstaaten eigene Strategien ausarbeiten, einschließlich Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen wie auch Maßnahmen zum Austausch empfehlenswerter Praktiken.
1. Wie viel Geld wird in Essen für die Umsetzung des EU-Schulobstprogramms in 2009 zur Verfügung stehen?
Das Schulobstprogramm NRW beginnt im Jahr 2010. In welchem Ausmaß Schulen in Essen am Schulobstprogramm beteiligt sein werden, hängt von den Ergebnissen der Bewerbungen bzw. des Auswahlverfahrens der Schulen ab. Insgesamt stehen NRW für das Schuljahr 2009/2010 bis zu 2 Mio. € an EU-Geldern zu, die in gleicher Höhe kofinanziert werden müssen. Die Beratungen für das Haushaltsjahr 2010 sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
2. Nach welchen Kriterien sollen Schulen in Essen Schulobst aus diesem Programm erhalten?
Alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW werden beteiligt; die Details des Bewerbungsverfahrens für die Grund- und Förderschulen in NRW werden derzeit auf Arbeitsebene vorbereitet und zu gegebener Zeit veröffentlicht. Bei Überzeichnung, d.h. wenn sich mehr Schulen bewerben, als Mittel zur Verfügung stehen, wird eine Auswahl der Schulen durch MUNLV und MSW nach klaren, transparenten Kriterien vorgenommen.
3. Ab wann sollen die Schulen in Essen Schulobst erhalten?
Derzeit bereitet das MUNLV die Umsetzung des EU-Schulobstprogramms für Nordrhein-Westfalen vor. Die Landesregierung will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass im 2. Halbjahr des Schuljahres 2009/2010 das organisatorische Gerüst für die Belieferung der Schulen mit Obst und Gemüse steht, und im Frühjahr mit der Belieferung der Schulen in NRW begonnen werden kann.
4. Wer übernimmt den Einkauf und die Verteilung des Schulobstes?
Die Details des Antragsverfahrens für Lieferanten sowie die Struktur der Lieferlogistik werden derzeit auf Arbeitsebene vorbereitet.
5. Welche Maßnahmen plant die Landeregierung, um die von der EU geforderten Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen umzusetzen?
Die Landesregierung misst den von der EU vorgeschriebenen pädagogischen Begleitmaßnahmen große Bedeutung zu. Derzeit werden in Kooperation mit dem Schulministerium und dem BMELV als bundesweit koordinierender Stelle sowie mit dem Verein „5amTag“ hierzu Ideen entwickelt.