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Kleine Anfrage, 21. August 2009

Sind die Behandlungskapazitäten von Schlaganfallpatienten am Essener Philippusstift entbehrlich?

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/9894
28.09.2009


Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 3532 vom 17. August 2009
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/9723


Sind die Behandlungskapazitäten von Schlaganfallpatienten am Essener Philippusstift entbehrlich?


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3532 mit Schreiben vom 24. September 2009 namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:


Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Das Essener Philippusstift ist seit vielen Jahren erfolgreich in der Behandlung von Schlaganfallpatienten tätig. Die Sterblichkeitsraten sind in Folge dieser Arbeit deutlich zurückgegangen. Leider werden die Behandlungskapazitäten des Philippusstifts in diesem Bereich seit dem letzten Krankenhausrahmenplan nicht mehr berücksichtigt. Auch eine künftige Festschreibung lehnt die Landesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand ab. Zwar werden die Behandlungen weiterhin mit den Krankenkassen abgerechnet, dennoch besteht hinsichtlich der langfristigen Absicherung große Unsicherheit in der Bevölkerung. Schwer nachzuvollziehen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Fortsetzung der Arbeit am Philippusstift im Schlaganfallverbund Essen zwar erwünscht ist, aber nicht verbindlich festgeschrieben werden soll.


1. Wie bewertet die Landesregierung die Qualität der Behandlung von akuten Schlaganfällen im Philippusstift Essen-Borbeck?

Die Landesregierung setzt zweifelsfrei voraus, dass die Behandlung der Patientinnen und Patienten in allen nordrhein-westfälischen Plankrankenhäusern in hoher Qualität erfolgt. Das gilt auch für die medizinische Versorgung akuter Schlaganfälle.


2. Wie viele Patientinnen und Patienten wurden in den Essener Strok-Units in den Jahren 2007 und 2008 behandelt (aufschlüsseln nach Häusern und Jahren)?

Universitätsklinikum Essen mit 6 Betten:
2007: 981 Patientinnen und Patienten
2008: 1.091 Patientinnen und Patienten

Alfried-Krupp-Krankenhaus Essen mit 4 Betten:
2007: 748 Patientinnen und Patienten
2008: 762 Patientinnen und Patienten


3. Hält die Landesregierung die Behandlungsmöglichkeiten von Schlaganfallpatienten am Essener Philippusstift für entbehrlich?


Die Landesregierung hält die Behandlungsmöglichkeiten von Schlaganfallpatienten am Essener Philippusstift nicht für entbehrlich. Sie begrüßt vielmehr, dass entsprechende Behandlungsmöglichkeiten im Philippusstift Essen-Borbeck im Rahmen der Inneren Medizin und der Neurologie in hoher Qualität angeboten werden.

Eine Aufnahme sämtlicher Schlaganfallpatientinnen und –patienten auf einer Stroke-Unit wird nicht angestrebt. Indikationen für die Akutbehandlungen außerhalb Stroke-Units sind z. B. bei Patientinnen und Patienten mit schon länger bestehender, stabiler neurologischer Symptomatik und bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit und Multimorbidität gegeben.


4. Wenn nein, warum weigert sich die Landesregierung, diese Behandlungskapazitäten verbindlich in einem künftigen Krankenhausbedarfsplan festzuschreiben?

5. Wie ist zu erklären dass die Arbeit zwar erwünscht ist, eine verbindliche Festschreibung in einem künftigen Krankenhausrahmenplan aber nicht erfolgen soll?

Die bereits anerkannten Stroke-Unit-Einheiten im Universitätsklinikum Essen und im Alfried-Krupp-Krankenhaus verfügen über ein weitaus breiteres Disziplinspektrum als das Philippusstift in Essen-Borbeck. Dort können in Fachabteilungen wie Neurochirurgie oder Gefäßchirurgie sämtliche Komplikationen eines Schlaganfalls an Ort und Stelle behandelt werden. Das Philippusstift in Essen-Borbeck müsste hierfür die Patientinnen und Patienten verlegen; dies ist ein deutlicher Versorgungsnachteil. Im ländlichen Bereich ist das sicherlich hinnehmbar, aber nicht, wenn optimale Versorgungsstrukturen gegeben sind.

Diese Auffassung des Landes ist durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 8. Juli 2009 – 7 K 3086/ 07 – bestätigt worden. Das Gericht hat festgestellt, dass Ermessensfehler nicht ersichtlich sind.


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