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Kleine Anfrage, 12. August 2009

Gesetzliche Grundlage für pädiatrische Palliativversorgung und verlässliche Versorgungsstruktur schaffen

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/9804
08.09.2009


Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 3518 vom 11. August 2009
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/9682


Gesetzliche Grundlage für pädiatrische Palliativversorgung und verlässliche Versorgungsstruktur schaffen


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3518 mit Schreiben vom 4. September 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration wie folgt beantwortet:


Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Eine möglichst frühzeitig beginnende und umfassende Beratung und Begleitung von Familien mit sterbenskranken Kindern hinsichtlich aller Facetten, die diese schwierige Lebenssituation für die Familie und ihre einzelnen Mitglieder mit sich bringt, ist unerlässlich. Gerade mit Blick auf die Verbesserung der Lebensqualität des erkrankten Kinder und seiner Familie.

Das KinderPalliativNetzwerk Essen bietet mit der ganzheitlich koordinierten Begleitung und dem innovativen Konzept einer zentralen Beratungsstelle in einem klinikunabhängigen Netzwerk ein qualifiziertes Angebot der ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung in Essen und der Region. Es gibt bis dato allerdings noch keine gesetzliche Grundlage, die diese beratende und koordinierende Leistung für Familien mit "lebensverkürzend" erkrankten Kindern finanziell absichert.

Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Rates der Stadt Essen in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Essen einen Forderungskatalog an das Land NRW, den Landschaftsverband Rheinland sowie die Krankenkassen aufgestellt, um die Arbeit des KinderPalliativNetzwerkes Essen zur ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung in Essen und der Region sicher zu stellen und auszubauen.


Vorbemerkung der Landesregierung

Um schwerstkranken Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen eine (alters-) angemessene Lebensqualität in der Geborgenheit der häuslichen Umgebung zu ermöglichen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die Stiftung Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Trägern der Sozial- und Jugendhilfe und den Ansprechstellen im Land Nordrhein-Westfalen zur Pflege Sterbender, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung (ALPHA-Stellen) in Nordrhein-Westfalen ein Konzept zur Verbesserung der Versorgungssituation der Betroffenen und deren Angehörigen entwickelt. Das Konzept wird seit dem 1. April 2007 mit großem Erfolg in unserem Land umgesetzt. Über 170 Familien haben bisher eine professionelle Unterstützung erfahren.

Mit diesem Modellprojekt sollen die Rahmenbedingungen für eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung und Betreuung der Betroffenen und deren Angehörigen rund-um-die-Uhr geschaffen werden.

Zwei multiprofessionell zusammengesetzte Teams, die an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik in Datteln und am Klinikum der Universität Bonn gemeinsam mit dem Zentrum für Palliativmedizin in Bonn angesiedelt sind, haben in erster Linie die Aufgabe, die bestehenden Versorgungsangebote miteinander zu vernetzen und eine kooperative Zusammenarbeit der an der Versorgung beteiligten Akteurinnen und Akteure sicher zu stellen.


1. Welche gesetzlichen Grundlagen zur nachhaltigen Finanzierung des Versorgungsmanagements und der psychosozialen Beratung in der allgemeinen wie in der spezialisierten ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung wird die Landesregierung schaffen?

Die Sozialversicherung gehört nach dem Grundgesetz zur konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bundesgesetzgeber hat in den Sozialgesetzbüchern V, VII, VIII und XI (SGB V, SGB VII, SGB VIII, SGB XI) Regelungen für die pädiatrische Palliativversorgung sowie die psychosoziale Unterstützung und Betreuung der Angehörigen geschaffen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die bundesgesetzlichen Regelungen im Rahmen der Länderbeteiligung am Gesetzgebungsverfahren maßgeblich mitgestaltet. § 39a SGB V wurde in erster Linie auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen realisiert. Auch die in § 37b SGB V verankerte Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen bei der spezialisierten Palliativversorgung wurde vom Land Nordrhein-Westfalen eingefordert.


2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Förderung des KinderPalliativNetzwerkes Essen als etablierte Einrichtung der ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung in NRW über die Förderung der Modellprojekte der APPZ hinaus?

Aufgabe des Landes ist es, gemeinsam mit den genannten Beteiligten die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche pädiatrische Palliativversorgung zu schaffen. Dies geschieht aktuell durch die Umsetzung der Landesinitiative Nordrhein-Westfalen zur ambulanten Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen.

Die Finanzierung palliativmedizinischer, palliativpflegerischer und psychosozialer Leistungen und die Förderung von pädiatrischen Palliativnetzwerken obliegt hingegen den Partnern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und den Trägern der Jugend- und Sozialhilfe.

Das Kinderpalliativnetzwerk Essen hat die Möglichkeit, sich um einen Versorgungsauftrag im Rahmen von spezialisierter pädiatrischer Palliativversorgung zu bemühen. Aufgrund der vielen Schnittstellen des Kinderpalliativnetzwerkes in Essen zu den Inhalten und Zielsetzungen der Landesinitiative Nordrhein-Westfalen ist dieses ein wichtiges Element zur Erreichung einer flächendeckenden Vernetzung der Versorgungsangebote und der sektorübergreifenden Zusammenarbeit aller Akteure in der pädiatrischen Palliativversorgung.


3. In welcher Weise wird die Landesregierung den Einbezug und die Finanzierung alternativer Modelle sowie klinikunabhängiger Netzwerkkonzepte in der ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung prüfen?

4. Wie will die Landesregierung in Essen und Umgebung eine regionale flächendeckende Versorgungsstruktur, die eine wohnortnahe Anbindung mit persönlichem Kontakt zu den Begleitern zulässt, gewährleisten?

Die erfolgreiche Umsetzung der Landesinitiative Nordrhein-Westfalen zur ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung bildet die Grundlage für eine qualitätsorientierte Etablierung dieses Versorgungsbereiches in Nordrhein-Westfalen. Dabei sollen ausdrücklich die regional bestehenden Versorgungsstrukturen berücksichtigt und genutzt werden. Die spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung, ein klinikunabhängiges Netzwerkkonzept, ermöglicht es, dass schwerstkranke und sterbende Kinder und Jugendliche in der gewohnten häuslichen Umgebung versorgt werden können.

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung der Landesinitiative werden Aufschluss über darüber hinaus notwendige Maßnahmen für eine umfassende und ganzheitliche pädiatrische Palliativversorgung liefern, die das Land Nordrhein-Westfalen konstruktiv begleiten bzw. unterstützen wird. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes werden auch Erkenntnisse darüber liefern, in welchem Umfang künftig Teams zur ganzheitlichen medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Versorgung (Palliativ Care Teams) notwendig sind, um eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten.


5. Wie wird die Landesregierung das KinderPalliativNetzwerk Essen in ihrer berechtigten Forderung bzgl. Beteiligung an der Finanzierung der pädiatrischen Palliativversorgung in Essen und der Region gegenüber den Krankenkassen und dem Landschaftsverband Rheinland unterstützen?

Die Notwendigkeit der Verbesserung und Weiterentwicklung der ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung wurde von den Beteiligten der Landesinitiative Nordrhein-Westfalen ausdrücklich erklärt. Die Krankenkassen haben während des bisherigen Umsetzungsprozesses immer eine hohe Bereitschaft gezeigt, diesen Versorgungsbereich zu fördern. Diese beschränkt sich nicht auf einzelne Versorgungsnetze, sondern berücksichtigt notwendige Versorgungsstrukturen in der Breite. Der bereits erbrachte Beitrag der Krankenkassen bestätigt dies.

Die kommunalen Spitzenverbände, die eine verbindliche Finanzierung bisher noch nicht zugesagt haben, wurden von der Landesregierung im August noch einmal aufgefordert, ihren Verpflichtungen zur Übernahme der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden psychosozialen Leistungen nachzukommen.



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