Kleine Anfrage, 29. Juni 2009
Keine Kind ohne Mahlzeit nur gegen Vorkasse
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/9669
07.08.2009
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 3448 vom 26. Juni 2009
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/9498
Kein Kind ohne Mahlzeit nur gegen Vorkasse
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3448 mit Schreiben vom 5. August 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister, dem Finanzminister, dem Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration und der Ministerin für Schule und Weiterbildung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Im August 2007 veröffentlichte das Ministerium für Schule und Weiterbildung den Erlass „Landesfonds `Kein Kind ohne Mahlzeit´“. Gleich zu Beginn heißt es: „Es gibt zurzeit eine größere Zahl von Kindern und Jugendlichen, die eine Ganztagsschule besuchen, aber nicht am Mittagessen teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht aufbringen können. Manche Eltern verzichten auch darauf, ihre Kinder in einer Ganztagsschule anzumelden, weil sie die Kosten für das Mittagessen scheuen, und vergeben damit eine große Chance zur Bildungsförderung ihre Kinder.“ Dieser richtigen Feststellung ist wenig hinzu zu fügen.
Unstrittig ist fraktionsübergreifend auch die Forderung, "dass kein Kind aufgrund der finanziellen und sozialen Situation der Eltern von einem Mittagessen in Kindertageseinrichtungen ausgeschlossen wird", die im Enquete-Bericht "Chancen für Kinder" aufgestellt ist.
Diesen berechtigten Ansprüchen und Zielvorgaben läuft die Praxis in der alltäglichen Mittagessensausgabe des Offenen Ganztags bis weilen völlig zu wider. Während bisher in der Stadt Essen bereits von der Maßgabe "Jedes OGS-Kind isst mit" in Einzelfällen aufgrund nicht zahlungswilliger und/oder -fähiger Eltern abgewichen wurde und die betroffenen SchülerInnen mit fallweisen Demütigungen um 12:30 Uhr nach Hause geschickt werden, um dann um 14:00 Uhr mit leerem Magen an den weiteren OGS-Angeboten teilnehmen zu "dürfen", hat nun das Schulverwaltungsamt der Stadt Essen in einem Schreiben die SchulleiterInnen der Schulen im Offenen Ganztag grundsätzlich angehalten, die Mittagessen nur noch nach Vorkasse an die SchülerInnnen auszugeben. Dass es dabei zu unschönen und eigentlich
nicht hinnehmbaren Situationen für alle Beteiligten vor Ort kommen wird, räumt das Schulverwaltungsamt der Stadt Essen in jenem besagten Schreiben selbst ein.
Leidtragende dieser Maßnahme sind einmal mehr die ohnehin sozioökonomisch benachteiligten SchülerInnen, die aufgrund ihrer zahlungsunwilligen bzw. -unfähigen Eltern von der Schulspeisung ausgeschlossen werden und mit knurrendem Magen dem Nachmittagsunterricht beiwohnen. Dass dies sowohl sozial- als auch bildungspolitisch die Ziele des Offenen Ganztags konterkariert, erklärt sich von selbst.
Zur Vorbemerkung
Der im August 2007 eingerichtete Landesfonds wurde mit dem Ziel eingerichtet, Schülerinnen und Schüler aus finanziell bedürftigen Familien bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I zu unterstützen. Die Zahl der geförderten Schüler ist von ca. 63.800 im Schuljahr 2007/2008 auf ca. 70.200 im Schuljahr 2008/2009 gestiegen. Vor dem Hintergrund des damit deutlich werdenden Bedarfs hat sich die Landesregierung, trotz angespannter Haushaltslage, im Mai dieses Jahres, entschieden den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“, der bislang bis Juli 2009 befristet war, um weitere zwei Jahre zu verlängern. Zudem wurde der Haushaltsansatz vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen im Ganztag sowie des voraussichtlichen Anstiegs der Arbeitslosenzahlen erhöht.
1. Wie bewertet die Landesregierung die oben genannte Vorgabe des Schulverwaltungsamtes der Stadt Essen an die Schulleiter/innen der Schulen im OGS?
Es ist eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung, ob ein öffentlicher Schulträger ein Mittagessen bereitstellt und wie er ggf. die Einzelheiten bei der Bereitstellung eines Mittagessens für Schülerinnen und Schüler in seinen Schulen organisiert. Die Förderrichtlinien zum Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ enthalten keine Vorgaben zum Einzug der Essensbeiträge durch die jeweiligen Schulen bzw. durch die jeweiligen Schulträger. Daher ist es nicht Aufgabe der Landesregierung, die von einer Kommune diesbezüglich gewählten Modalitäten zu kommentieren. Die Landesregierung hat allerdings mit dem Fonds "Kein Kind ohne Mahlzeit", mit dem es die Schulträger bei der Bereitstellung unterstützt, die Grundlage dafür geschaffen, dass kein Kind aufgrund einer möglicherweise schwierigen finanziellen Situation in seinem Elternhaus von einem Mittagessen in der Schule ausgeschlossen bleiben muss.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um auch Kindern mit zahlungsunwilligen bzw. -unfähigen Eltern die Teilnahme an der Schulspeisung im OGS zu ermöglichen?
Ein wesentlicher Bestandteil der Förderrichtlinien zum Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ist es, die Eltern nicht vollständig aus der Verantwortung zu entlassen. Sie sollen sich vielmehr mit einem Eigenbeitrag von 1 Euro pro Mahlzeit, d.h. durchschnittlich etwa 200 Euro pro bedürftigem Kind pro Jahr, an der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen beteiligen. Dieser Eigenbeitrag entspricht der Höhe nach etwa dem Geldwert, den Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) und vergleichbarer Leistungen für die Mittagsverpflegung eines Kindes oder Jugendlichen erhalten.
Die Zuständigkeit für den Einzug der Essensbeiträge liegt bei den jeweiligen Schulträgern. Dies ist angesichts der örtlichen/kommunalen Besonderheiten (unterschiedliche Essenspreise, unterschiedliche Anzahl an Tagen mit Ganztagsbetrieb, Vereinbarungen mit Sponsoren etc.) auch geboten.
Die Auswertung der Umsetzung des Landesfonds hat gezeigt, dass der Einzug der Essensbeiträge durch die jeweiligen Schulen bzw. durch die jeweiligen Schulträger unterschiedlich geregelt ist, sowohl hinsichtlich der Zahlungsintervalle als auch hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten.
Aufgrund der unterschiedlichen Organisation der Mittagsverpflegung in den Kommunen und in den Schulen macht es aus Sicht der Landesregierung keinen Sinn, ein einheitliches Verfahren zum Einzug der Essensbeiträge und speziell zum Umgang mit Zahlungsrückständen der Eltern vorzugeben.
3. Inwieweit basiert das Schreiben des Schulverwaltungsamtes der Stadt Essen an die SchulleiterInnen der Schulen im OGS auf einer Anordnung aus dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. aus der Bezirksregierung Düsseldorf?
Es gibt gemäß der Antwort zu Frage 1 keine Weisungsbefugnis des Landes. Daher kann es auch die nachgefragten Vorgaben nicht geben.
4. Welche Korrekturen sieht die Landesregierung bei der Fortschreibung des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit" für das Schuljahr 2009/2010 vor, um oben genannte Probleme zukünftig ausschließen zu können?
Die Fortschreibung des Landesfonds erfolgt für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 auf der Basis der unveränderten Förderrichtlinien und ist Gegenstand kontinuierlicher Gespräche, die die Landesregierung u.a. mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege führt.