Kleine Anfrage, 22. Mai 2009
Umwandlung des Maria-Wächtler-Gymnasiums in ein gebundenes Ganztagsgymnasium
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/9450
19.06.2009
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 3362 vom 19. Mai 2009
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/9283
Umwandlung des Maria-Wächtler-Gymnasiums in ein gebundenes Ganztagsgymnasium
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3362 mit Schreiben vom 16. Juni 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und dem Innenminister wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das Maria-Wächtler-Gymnasium (MWG) ist mit über 1.200 Schülerinnen und Schülern eines der größten öffentlichen Gymnasien in Essen. Als Europa- und Certilingual-Pilotschule (seit 1974 Englisch-Deutsch bilingual) bereitet das MWG seine SchülerInnen in vielfältiger Weise auf das Leben und Arbeiten im vereinten Europa und in einer globalisierten Welt vor.
Nunmehr hat das MWG die Chance ergriffen, ab dem Schuljahr 2009/2010 Ganztagsgymnasium zu werden. Insbesondere unter den Bedingungen der verkürzten Schulzeit sieht das MWG im Ganztag die Möglichkeit, auch weiterhin auf bekannt hohem Niveau auszubilden.
Im Rahmen dessen hat das MWG Pläne für ein eigenes Mensagebäude auf dem Schulhof am Standort Rosastraße 75 erarbeitet und entsprechende Mittel hierfür beantragt. Entgegen diesem ausdrücklichen Wunsch der Schulkonferenz des MWG wollen der Schulträger und das Amt für Immobilienwirtschaft der Stadt Essen eine gemeinsame Mensa für die Bertha-von-Suttner-Realschule, das Helmholtz-Gymnasium und das MWG aus den Mitteln des "1.000-Schulenprogramms" und der "Ganztagoffensive" auf dem Schulhof des Helmholtz-Gymnasiums errichten.
Es steht außer Frage, dass mit diesen Plänen des Schulträgers alle Standards zum Gebundenen Ganztag (und Voraussetzungen für die höheren Fördermittel) den Kostenerwägungen untergeordnet und ad absurdum geführt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das MWG bis dato nur über eine Aula mit 199 Plätzen und eine ungeheizte Pausenhalle verfügt und mit der neu zu bauenden Mensa endlich einen adäquaten Aufenthaltsraum und neuen Schulmittelpunkt bekommen könnte. Ferner ist massiv zu bezweifeln, dass die gemeinsame Mensa, zu der die Schülerinnen und Schüler des MWG "wandern" müssten, auf Akzeptanz stößt und das in der nahen Umgebung liegende Fastfood-Restaurant als Speisestätte ablösen kann.
1. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass Beschlüsse einer Schulkonferenz durch die Einschaltung eines Amtes für Immobilienwirtschaft mit Billigung des Schulträgers ausgehebelt werden sollen?
Die Einführung des Ganztagesbetriebes an einer Schule im Sinne des § 9 Abs. 1 Schulgesetz NRW – SchulG ist eine schulorganisatorische Maßnahme (vgl. § 81 Abs. 2 SchulG), über die allein der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung beschließen kann. Die Schule ist aufgrund der Bedeutsamkeit einer solchen Angelegenheit allerdings vorher rechtzeitig zu beteiligen (§ 76 Satz 3 Nr. 1 SchulG). Sie äußert sich durch die Schulkonferenz.
Das Maria-Wächtler-Gymnasium befindet sich im Stadtteil Rüttenscheid in unmittelbarer Nachbarschaft von zwei weiteren weiterführenden Schulen. Das danebenliegende Helmholtzgymnasium nimmt an der Übermittagbetreuung teil und die weiterhin in der Nachbarschaft liegende Bertha-von-Suttner-Realschule wird ab dem Schuljahr 2010/11 ebenfalls zur gebundenen Ganztagsschule. Die Schulkonferenzen des Helmholtzgymnasiums und der Bertha-von-Suttner-Realschule haben sich eindeutig und ausdrücklich für das Modell eines zentralen Mensa- und Ganztagsgebäudes für alle drei Schulen und damit für alle drei Schulen für zusätzlichen Schulraum ausgesprochen. Insofern sind Schulkonferenzbeschlüsse berücksichtigt worden; sie sind jedoch nicht bindend.
In Essen sind – wie in einer Vielzahl von Großstädten – die Schulimmobilien mit rd. 580 Schulgebäuden von der Schulverwaltung auf die städtische Immobilienwirtschaft übergegangen. Die Planungen erfolgen in Abstimmung mit der Schulverwaltung. Insgesamt ist und bleibt die Stadt Essen als Schulträger verantwortlich.
2. Wie bewertet die Landesregierung, dass Mittel aus dem 1.000 Schulenprogramm nicht für den notwendigen Ausbau des Gebundenen Ganztags an einem Gymnasium verwendet werden sollen, sondern pädagogische Konzepte Kostenerwägungen untergeordnet werden sollen?
Die nordrhein-westfälischen Kommunen entscheiden im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung eigenständig, wie die Mittel aus dem 1.000-Schulen-Programm vor Ort auf die einzelnen Schulen verteilt werden.
3. Wie bewertet die Landesregierung, dass bis zu 1.200 Schülerinnen und Schüler des MWG für den Mensa-Besuch das Schulgelände verlassen müssten?
Der Erlass „1.000-Schulen-Programm – Sekundarstufe I; Zuwendungen für Investitionen in Ganztagsschulen, Ganztagsangeboten und pädagogischer Übermittagbetreuung“ legt unter Ziffer 2 fest, dass Maßnahmen auch gefördert werden, wenn sie außerhalb des Schulgrundstücks durchgeführt werden, auf der Basis eines gemeinsamen Konzepts in einem organisatorischen Zusammenhang zur Ganztagsschule oder zur pädagogischen Übermittagbetreuung stehen und fußläufig erreichbar sind. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler selbstverständlich unfallversichert.
4. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Möglichkeit endlich eine geeignete Räumlichkeit für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke an dem MWG zu schaffen zu Gunsten einer Verbundsmensa aufgegeben werden soll?
Die nordrhein-westfälischen Kommunen entscheiden im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung eigenständig, wie die Mittel aus dem 1.000-Schulen-Programm vor Ort auf die einzelnen Schulen verteilt und an welchen Schulstandorten Mensen eingerichtet werden.
5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Vorgaben für die Zuwendungen für Investitionen in Ganztagsschulen, Ganztagsangeboten und pädagogischer Übermittagsbetreuung im Rahmen des 1.000-Schulen-Programms den Schulträgern zu breiten Interpretationsspielraum einräumt? (Antwort bitte begründen!)
Die Landesregierung teilt die Auffassung nicht, dass die Vorgaben für die Zuwendungen für Investitionen in Ganztagsschulen, Ganztagsangeboten und pädagogischer Übermittagsbetreuung im Rahmen des 1.000-Schulen-Programms den Schulträgern zu breiten Interpretationsspielraum einräumen. Die Kommunen entscheiden eigenständig unter Berücksichtigung der Bedarfe, wie vor Ort die finanziellen Mittel eingesetzt werden. Da die nordrheinwestfälische Schullandschaft und die Gegebenheiten vor Ort sehr vielfältig sind, ist hier ein Höchstmaß an Flexibilität erforderlich, damit möglichst viele Schulen vor Ort einen Mensabetrieb nutzen können.