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Kleine Anfrage, 29. Januar 2009

Nach Schließung der Hauptschulen: Zukunft der Lehrkräfte ungewiss

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/8777
13.03.2009


Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 3091 vom 27. Januar 2009
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/8523


Nach Schließung der Hauptschulen: Zukunft der Lehrkräfte ungewiss


Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3091 mit Schreiben vom 10. März 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Etliche Hauptschulen stehen in absehbarer Zeit vor der Schließung. Entsprechende Schritte wurden inzwischen eingeleitet. Während dieser Prozess also seinen bürokratischen Gang nimmt, ist die berufliche Zukunft vieler Lehrkräfte dieser Hauptschulen weiterhin ungewiss. Obgleich eine eindeutige Weisung des Schulministeriums vorliegt, für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer den Weg in andere Schulformen - vor allem in Realschulen - zu öffnen, will die Bezirksregierung Düsseldorf allerdings niemanden aus dem Hauptschulkapitel ausscheiden lassen.


1. Wie erklärt die Landesregierung, dass die o. a. Weisung des Schulministeriums derzeit von der Bezirksregierung nicht ernst genommen und umgesetzt wird?

2. Welche Arbeitsplätze in welchen Schulformen sieht die Landesregierung für Hauptschullehrkräfte, die sich aufgrund der Schließung ihrer Hauptschule eine neue Stelle suchen müssen, vor?

Versetzungen zwischen Schulen, auch unterschiedlicher Schulformen, finden insbesondere zum Beginn eines Schuljahres in größerem Umfang statt (zum 01.08.2009 rund 2.000). Die Bezirksregierungen stellen sicher, dass Lehrkräfte, deren Schule aufgelöst wird, unter Berücksichtigung dienstlicher und persönlicher Belange an einer anderen Schule, ggf. auch einer anderen Schulform, eingesetzt werden. Dies gilt auch für den Fall einer Hauptschulauflösung.


3. Wie werden die Hauptschullehrerinnen und -lehrer, die aufgrund der Schließung ihrer Schule vor einer ungewissen Zukunft stehen, derzeit beraten?

Die Beratung betroffener Lehrerinnen und Lehrer durch die zuständige Bezirksregierung richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalls.


4. Wann ist mit der Gleichstellung der angestellten Lehrkräfte an Hauptschulen gegenüber den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen zu rechnen?

Für verbeamtete und für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Dies hat in manchen Bereichen zur Folge, dass ähnliche Sachverhalte in den verschiedenen Ordnungs- und Regelungsbereichen unterschiedlich normiert sind.


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