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Rede, 08. September 2008

Impulsreferat zum Thema Altersarmut bei der AWO Niederrhein

Quelle: Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen / Photo: B. Schälte
- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

ich darf mich herzlich dafür bedanken, dass ich die Gelegenheit bekomme, heute einen Impuls zu geben zum Thema Altersarmut.

Wie kann man sich dem Thema Altersarmut annähern? Wir müssen über die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung reden: Und das will ich im Folgenden tun. Dabei bitte ich schon jetzt um Verständnis, dass ich an einigen Stellen verkürzen muss und gleichzeitig kann ich natürlich als Politikerin nicht politisch neutral bleiben, sondern sie werden zu einzelnen Problemen schon auch meine politische Meinung, respektive die der NRW-SPD feststellen können.

Anrede,

die großen Sozialversicherungssysteme in Deutschland: Renten-, Kranken-, Unfall- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind an den Faktor Arbeit gebunden und werden paritätisch durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erbracht. Sie sind also vor allem an sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gekoppelt. Und damit sind wir auch schon mittendrin im Auge des Taifuns, der in den letzten Jahren, unsere sozialen Sicherungssysteme umhergewirbelt hat:

Der Spagat besteht darin die Systeme leistungsfähig und zugleich finanzierbar zu halten und andererseits die Erwerbsarbeit nicht so stark durch Beiträge zu belasten, dass Konsum und wirtschaftlicher Aufschwung abgeklemmt werden.
Deshalb ist die Schaffung einer breiteren Grundlage zur Finanzierung unserer Systeme mindestens genauso geboten, wie die Diskussion über die Veränderungen bei den Leistungen.

Bei allem Respekt: Wenn wir heute über Altersarmut reden, dann sprechen wir zur Zeit über ein vergleichsweise beherrschbares Problem. Die heutige Rentnergeneration ist im Durchschnitt vergleichsweise gut ausgestattet. Die durchschnittlichen Netto-Alterseinkommen der heutigen Rentnergeneration liegen bei etwa 1800 Euro. Dies ist ein Durchschnittswert, was bedeutet, es gibt eine große Anzahl Rentner, die mit deutlich weniger im Monat auskommen müssen, vor allem Frauen. Aber es gibt auch solche die bedeutend mehr Rente im Monat haben.

Wir haben es mit einer Generation zu tun, die auf eine langjährige Erwerbsbiografie zurückblicken kann. 45 Beitragsjahre kommen noch häufiger vor; hinzukommt, dass es kaum Unterbrechungen gibt und betriebliche Versorgungssysteme eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellen.

Wir alle wissen aber, dass sich dies in den letzten 20 Jahren verändert hat und dies hat Auswirkungen auf die zukünftigen Rentnergenerationen:
Die Netto-Alterseinkommen der Männer für die Geburtsjahrgänge 1942 bis 1946 werden durchschnittlich 1700 Euro betragen, so einige Projektionen. Für die Jahrgänge 1957 bis 1961 der Männer aber bereits nur noch 1596 €. Bei den Frauen werden für die gleichen Alterskohorten die Netto-Alterseinkommen von 788 auf 850 Euro steigen. Die eigenständige Alterssicherung von Frauen hat sich also spürbar verbessert, wenngleich die Netto-Alterseinkommen immer noch deutlich geringer sind als die der Männer. Altersarmut ist also heute vor allem ein Problem der Frauengeneration, die nicht so selbstverständlich in die Erwerbsarbeit eingebunden war, wie heutige Generationen.

Anrede,

aber das alles darf nicht den Blick darauf verstellen, dass wir es mit dynamischen Entwicklungstendenzen zu tun haben, die sich nachteilig auf die Rentenleistungen der zukünftigen Rentnergenerationen auswirken werden. Ich spreche jetzt von den Menschen die 2030 in Rente gehen werden. Diese Generation ist durch die wirtschaftliche und demografische Entwicklung besonders beeinträchtigt, was bei der Rentenleistung für diese Generation bedeutet:

- Rentenabschläge in Folge der Anhebung der Altersgrenzen (Rente mit 67)

- Zunahme von durchbrochenen Versicherungsbiografien

- Zunahme von Versicherten im Niedriglohnbereich

- Sicherungslücken bei Erwerbsminderung

Anrede,

lassen Sie mich im Folgenden vor allem einmal auf das Thema Rente mit 67 eingehen, weil es auch innerhalb der Sozial- und Wohlfahrtsverbände das strittigste Thema ist. Dabei dürfte allen klar sein, dass allein die demografische Entwicklung die Politik zwingt tätig zu werden. Es geht darum, die Relation von Beitragszahlern einerseits und Leistungsempfängern andererseits nicht immer weiter auseinanderdriften zu lassen. Die Folge wären Beitragssätze deutlich über 20 Prozent, die sicher kein Bürger wollen kann. Aber diese Dämpfung des Beitragsanstiegs hat ihren Preis, daran soll hier kein Zweifel aufkommen, denn sie geht zu großen Teilen zu Lasten der Rentenleistungen.

Das Nettorenteniveau vor Steuern soll für Durchschnittsrentner von derzeit 52 % des Nettoverdienstes schrittweise abgesenkt werden und bis zum Jahr 2020 mindestens 46 % und bis 2030 mindestens 43 % des Nettoverdienstes betragen. Dies entspricht einer Minderung von 17%. Nur durch die zusätzlichen Beitragszeiten durch die Anhebung der Altersgrenze auf 67 lassen sich höhere individuelle Ansprüche erwerben, die diese systemimmanente Entwicklung abfedern kann.
Dies setzt allerdings altersgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten voraus, die die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten erhalten, dazu gehören:

- die Verbesserung der Arbeitsbedingungen,

- eine stetige Qualifizierung im Erwerbsverlauf,

- die gezielte Unterstützung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
aber vor allem:

flexible Übergänge aus dem Erwerbsleben in die Altersphase, insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, durch den demographischen Aufbau unserer Gesellschaft das in Zukunft schrumpfende Erwerbspersonenpotential auf einem möglichst hohen Niveau zu halten. Aber gleichzeitig die Voraussetzungen zum längeren Verbleib im Erwerbsleben für die einzelne Arbeitnehmerin bzw. den einzelnen Arbeitnehmer zu verbessern.
Damit könnte die Erwerbsquote der Älteren, gerade in der Altersgruppe der über 60-jährigen, deutlich erhöht werden. Das Ziel der Erhöhung der Erwerbsquote Älterer und die Ermöglichung flexibler Rentenzugänge sind kein Widerspruch, sondern sie bedingen einander: Nur wenn ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit besitzen, den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit ihrem Leistungsvermögen anzupassen, besteht überhaupt die Chance, dass sie noch erwerbstätig sein können – die Alternative bestünde im Bezug einer Lohnersatzleistung nach dem SGB III oder SGB II oder aber einer Erwerbsminderungsrente.

Anrede,

dauerhaft führt kein Weg an der Rente mit 67 vorbei. Festzuhalten ist aber auch, dass sie ohne Begleitung des Arbeitsmarktes zumindest in den nächsten Jahren nicht funktionieren wird. Wenn aber der Übergang bis in die 20er Jahre dieses Jahrtausends wirklich geschafft werden soll, müssen wir das Qualifikationsniveau der Erwerbspersonen anheben und die Beschäftigungsfähigkeit verbessern.
Flankiert werden muss dies zum Beispiel auch mit einem verbesserten Zugang zu Altersteilzeit und Teilrenten in den Betrieben und Verwaltungen. Der rechtliche und betriebliche Rahmen muss so gestaltet werden, dass die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Beschäftigten möglich und attraktiv ist. Der derzeitige Rahmen behindert den Eintritt in die Teilrenten eher als dass er ihn fördert. Durch höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten und frühere Einstiegsmöglichkeiten wäre hier Abhilfe zu schaffen.

Sie sehen also, bleibt man in der Logik des Sozialversicherungssystems Rentenversicherung und will man es auch in der Zukunft armutsfest und sicher gestalten, muss man den heutigen Arbeitsmarkt immer im Auge behalten.

Aber auch die Arbeitslosenversicherung müssen wir in den Blick nehmen, respektive die Frage der Beiträge von Arbeitslosen in die gesetzliche Rentenversicherung. Eine wichtige Forderung muss sein, die Beiträge der Agentur für Arbeit wieder anzuheben. 2005 wurden von der Bundesagentur für Arbeit Beiträge in Höhe 78 € monatlich entrichtet, seit 2007 40 € monatlich. Die daraus entstandenen Anwartschaften von 4,25 € in 2005 sanken auf 2,17 € in 2007. Eine Anhebung der Beiträge der Agentur für Arbeit in die gesetzliche Rentenversicherung verhindert, dass die heutigen Arbeitslosen automatisch in die Altersarmut fallen.

Anrede,

ich möchte nun zu einem wichtigen Instrument der Bekämpfung der Altersarmut kommen: der sozialen Grundsicherung im Alter, obwohl sie auch immer wieder als Indikator zum Erkennen von Armut verstanden wird.
Die soziale Grundsicherung ist mit dem Rentenreformgesetz 2001 als eigenständiges Sozialleistungsgesetz eingeführt worden. Das Ziel des neuen Fürsorgegesetzes war die Bekämpfung verschämter Altersarmut und Armut von Erwerbsgeminderten. Entsprechend dieses Zieles wurde im Grundsicherungsgesetz weitgehend auf die Inanspruchnahme von unterhaltsverpflichteten Eltern und Kindern verzichtet.
Nach dem Grundsicherungsgesetz durfte ein Unterhaltsrückgriff auf Eltern und Kinder erst dann erfolgen, wenn diese ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 100.000 Euro haben. Durch diese Einschränkung soll erreicht werden, dass ältere Menschen ihre Hemmung verlieren, bei Bedürftigkeit öffentliche Einkommenshilfen zu beanspruchen.
Mit dem SGB XII ist die soziale Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wieder in das Sozialhilferecht eingefügt worden. Ungeachtet dieser Einfügung in das Sozialhilferecht bleibt es aber bei dem Grundsatz: Leistungen der sozialen Grundsicherung werden ohne Rückgriff auf Verwandtenunterhalt gewährt. Unterhaltsverpflichtete Eltern oder Kinder werden in der Grundsicherung solange nicht herangezogen, wie deren Jahresbruttoeinkommen unterhalb der Grenze von 100.000 Euro liegt.
Was in der öffentlichen Diskussion viel zu kurz kommt, meiner nach ist, dass die Grundsicherung im Alter eines Ausdruck des Respekts vor der Lebensleistung aller Rentnerinnen und Rentner ist, der ihre Würde wahrt. Sie verhindert, dass Menschen mit Kleinstrenten wieder zu Bittstellern werden und Kinder wieder für ihre Eltern in die Pflicht genommen werden.
Gerade viele Frauen mit langen Familienphasen während ihres Arbeitslebens sowie Arbeitnehmer, die mehrfach arbeitslos waren, sind auf den Schutz durch die Grundsicherung angewiesen. Das ist doch ein entscheidender Fortschritt in der Armutsbekämpfung in unserer Gesellschaft.

Anrede,

bis jetzt habe ich mich vor allem auf die gesetzliche Rentenversicherung bezogen, erwähnt werden muss, dass es daneben weitere Säulen gibt, deren Bedeutung und Anzahl der aktiv Versicherten aber deutlich geringer ist:
Zunächst gibt es noch das System der Betriebsrenten, dass in den 80er und 90er Jahren an Bedeutung verloren hat, aber in der Zwischenzeit eine Renessaince erfährt und auch erfahren muss.

Hinzu kommt die Beamtenversorgung, die für die ca. 1,8 Mio. Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und -soldaten das zuständige Alterssicherungssystem ist.
Durch sie wird ca. 909.000 65-jährigen und älteren Versorgungsempfängern eine Versorgung gewährt. Im Gegensatz zu der GRV ist sie nicht durch eine Höchstbetragsregelung begrenzt.

Anrede,

dies bringt mich zu zwei zentralen Forderungen zur Bekämpfung der Altersarmut:

1. Mindestlohn für eine gesicherte Altersvorsorge!
Sozialversicherungspflichtige Arbeit in Verbindung mit Mindestlöhnen ist die beste Versicherung gegen Altersarmut. Mit Mindestlöhnen in allen Branchen würden die gesetzlichen Renten um ein zusätzliches Prozent steigen. Neben dieser Erhöhung des Rentenniveaus für alle Empfängerinnen und Empfänger steigen durch die höheren Beitragszahlungen von Beschäftigten und ihrer Arbeitgeber die individuellen Ansprüche.
Wer Mindestlöhne ablehnt und stattdessen staatlich geförderte Kombilöhne fordert und fördert, ist nicht wirklich an einer Absicherung oberhalb der Grundsicherung im Alter interessiert. Es kann nicht sein, dass der Niedrig-Lohnsektor durch staatliche Förderung ständig wächst und langfristig die Betroffenen in eine lebenslange staatliche Abhängigkeit gebracht werden.

2. Den Weg zur Erwerbstätigenversicherung gestalten!

Viele Erwerbstätige außerhalb der gesetzlichen oder anderer „pflicht”-versicherten Altersvorsorgesysteme sind finanziell nicht oder nur unzureichend für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit abgesichert. Bei diesen Personen kommt der Sozialstaat für die finanzielle Absicherung auf.
Für die Kosten des solidarischen Grundprinzips in der gesetzlichen Altersvorsorge werden die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber herangezogen.
Beide Sachverhalte legen nahe, dass alle Erwerbstätigen und ihre Arbeitgeber an der Finanzierung der solidarischen GRV beteiligt werden; mit der Beteiligung erhalten sie entsprechende Ansprüche auf eigene Altersbezüge aus der GRV

Anrede,

und dennoch die private individuelle Vorsorge für das Alter gewinnt an Bedeutung und ohne sie kann Altersarmut nicht wirksam bekämpft werden:
Aber eine freiwillig (eine Riester-Pflicht war ja politisch nicht durchsetzbar) angelegte zusätzliche Alterversorgung setzt in vielerlei Hinsicht umfassende Informationen voraus. Zwar sind die Informationen seitens der Rentenversicherungsträger und der Versicherungskonzerne sehr umfangreich - aber eben auch unübersichtlich. Die Ratsuchenden haben darüber hinaus das Gefühl interessengeleitet beraten zu werden, was Vorbehalte schürt.
Außerdem werden bildungsferne Schichten, Menschen mit Migrationshintergrund aber auch Menschen mit niedrigem Einkommen von den vielen Beratungsangeboten bis jetzt kaum erreicht. Hier liegt ein Kompetenzfeld der Wohlfahrtsverbände so meine ich, da sie den nötigen Vertrauensvorschuss bei ihren Mitgliedern haben, Zugang zu den von mir genannten Gruppen haben und die entsprechende Kompetenz über soziale Sicherungssysteme in sich tragen. Es geht dabei nicht, um das Verkaufen von Riester-Verträgen sondern um gute und sachliche Beratung und Hilfestellung bei der Planung der Alterversorgung. Es müssen ja insbesondere jüngere Menschen erreicht werden.
Ich glaube über die Möglichkeiten und Kompetenzen der AWO sollten wir im weiteren Verlauf des Nachmittages reden. Es erscheint mir sinnvoll im Rahmen der Armutsprävention, ein erklärtes Ziel der AWO, sich mit diesem Aufgabengebiet der Beratung in Altervorsorgefragen stärker auseinander zu setzen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit!


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