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Kleine Anfrage, 12. September 2008

Auswirkungen überörtlicher Unternehmen im Rahmen der SGB III-Förderpalette auf die Träger von Jugendberufshilfeeinrichtungen in Essen

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/7704
16.10.2008


Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2771
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/7492


Auswirkungen überörtlicher Unternehmen im Rahmen der SGB III-Förderpalette auf die Träger von Jugendberufshilfeeinrichtungen in Essen


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2771 - Drucksache 14/7492 - vom 9. September 2008 mit Schreiben vom 15. Oktober 2008 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration wie folgt beantwortet:


Vorbemerkung der Fragestellerin
Die gesamte Bandbreite von Angeboten des SGB III wird bekanntlich im Rahmen von Ausschreibungen vergeben. Damit unterliegen u.a. die Angebote der "Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen" (BVB) ebenso wie der "Berufausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung" (BAE) dem wirtschaftlichen Wettbewerb. Nachdem die BVB-Lehrgänge in Essen schon in den letzten Jahren aufgrund absoluter Dumping-Angebote gänzlich an überörtliche Unternehmen verloren gegangen sind (Euro-Schulen, Institut für Betriebsorganisation und Informationstechnik gGmbH "INBIT"), konnte die BAE durch einen differenzierten Loszuschnitt und durch die Kooperation der örtlichen Träger bei der Beteiligung an Ausschreibungen in Teilen vorübergehend noch an die örtlichen Träger in Essen vergeben werden.

In diesem Jahr war es im Rahmen der BAE-Ausschreibungen erstmals der Fall, dass in Essen alle Lose zur Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher mit zusammen 141 Teilnehmerplätzen einem einzigen Unternehmen, dem überörtlich agierenden INBIT, zugeschlagen worden sind. Die Träger CJD und Jugendhilfe Essen sowie die Kreishandwerkerschaft und Weststadtakademie sind bei den Losen der integrativen Ausbildung nicht einmal in den für die Bewertung mit ausschlaggebendem Preiskorridor gelangt.

Die Vergabeentscheidung des Regionalen Einkaufszentrums (REZ) zur Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen muss alle kritisch hinterfragt werden. So wurde nicht nur bekannt, dass die Qualität der Bewerbung von INBIT und die Qualität in den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen systematisch auseinanderdriften. Darüber hinaus wurden im Rahmen der jüngsten BAE-Ausschreibung sämtliche 141 Teilnehmerplätzen an INBIT vergeben, obwohl dieses Institut bis zum 30. August 2008 keine Ausbildungsberechtigung für die bewilligten Maßnahmen in 14 Ausbildungsberufen besaß. Lediglich in zwei Handwerksberufen konnte INBIT zum Zeitpunkt der Vergabe eine Ausbildungsberechtigung vorweisen.

Für Essen hat diese Entwicklung zur Folge, dass die Förderpalette der SGB III-Angebote für die Zielgruppe der Träger von Jugendberufshilfeeinrichtungen vermutlich langfristig verloren geht. Damit vollzieht sich ein möglicherweise dauerhafter Wandel in der bekannten örtlichen Trägerstruktur und die Ausbildung in den Werkstätten der Jugendhilfe Essen gGmbH gerät in Gefahr.

1. Wie bewertet die Landesregierung die Vergabepraxis des REZ für Essen unter maßgeblicher Berücksichtigung der Tatsachen, dass INBIT zum Vergabezeitpunkt keine entsprechenden Ausbildungsberechtigungen vorweisen konnte und durch die Vergabe an Dumping-Anbieter örtliche Angebote mittelfristig zerschlagen werden?

2. Handelt das REZ mit dieser Vergabepraxis, die Qualitätsaspekte vernachlässigt und Dumpingangebote fördert, überhaupt auftragsbezogen?

3. Welche Erfahrungen liegen der Landesregierung in anderen Kreisen und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Auswirkungen von Dumpinganbietern auf die örtliche Trägerstruktur von Jugendberufshilfeeinrichtungen vor?

4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung einzuleiten, damit zukünftig gewährleistet wird, dass bei Vergabeverfahren durch das REZ vermehrt auf Qualität und nicht auf Billiglösungen gesetzt wird?

5. Wie bewertet die Landesregierung generell die Auswirkungen der Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den daraus resultierenden Leistungsabbau in der Weiterbildungsbranche in Nordrhein-Westfalen?


Seit 2004 wird der Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen über die Regionalen Einkaufszentren wahrgenommen, die sukzessive die Verantwortung für die Vergabe der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach dem Vergaberecht zu beschaffenden Leistungen übernommen haben. Außerbetriebliche Ausbildung wurde erstmalig im Jahr 2005 über die Regionalen Einkaufszentren vergeben. Das Regionale Einkaufszentrum NRW ist bei der Regionaldirektion NRW der BA angesiedelt.

Die BA ist gemäß §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, arbeitsmarktpolitische Leistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen. Dabei sind alle Teilnehmer an einem Vergabeverfahren gleich zu behandeln (Grundsatz der Gleichbehandlung – Nichtdiskriminierung) und mittelständische Interessen angemessen zu berücksichtigen. Als gesetzliche Grundlage für den Einkauf von arbeitsmarktpolitischen Leistungen durch die BA dienen die Bestimmungen des GWB, der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A).

Dabei führen die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote Mitarbeiter der örtlichen Agenturen/ARGEn jeweils für ihren Bezirk durch.

Die Regionalen Einkaufszentren führen nach erfolgter Vergabe in Abstimmung mit der jeweiligen Agentur für Arbeit bzw. ARGE ein Vertrags- und Lieferantenmanagement zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Maßnahmedurchführung durch. Darüber hinaus prüft ein im Jahr 2007 beim BA-Service-Haus eingerichteter Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen die Qualität der Maßnahmen vor Ort, um sicherzustellen, dass die Beschreibung der Leistung im Angebot der tatsächlichen Durchführung entspricht.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Zuständigkeit für Ausschreibungen und Vergaben von BVB und BAE bei der BA liegt. Die Aufsicht über die BA führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf die Vergabepraxis der BA keine Einflussmöglichkeiten.

Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu derzeit nicht vor.



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