Kleine Anfrage, 02. September 2008
Verwirrende Sachstände beim Sprachstand 2008 und 2007
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/7440
08.09.2008
Kleine Anfrage 2752
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Verwirrende Sachstände beim Sprachstand 2008 und 2007
Gemeinsam teilten das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration am 7. August 2008 der Presse das vorläufige Ergebnis der diesjährigen Sprachstandsfeststellung für Vierjährige mit. Diese notwendige Information der Öffentlichkeit stellt einige Zahlen vor, die nicht sinnvoll in eine Relation zueinander gestellt werden und es fallen im Vergleich zur Berichterstattung aus dem letzten Jahr (gemeinsame Pressemitteilung vom 9. August 2007), in dem die Sprachstandsfeststellung zum ersten Mal durchgeführt wurde, einige Unterschiede auf. Darüber hinaus informiert der „1. Integrationsbericht der Landesregierung“ ebenfalls über die Sprachstandsfeststellung.
So wurde noch 2007 von 34.000 Kindern mit Sprachförderbedarf bei insgesamt 180.000 Kindern gesprochen, die in der Pressemitteilung aus dem Jahr 2008 rückblickend als 30.500 von insgesamt 178.000 Kindern veranschlagt werden. Die damals genannten „rund 19%“ reduzierten sich rückblickend also auf rund 17 %. Heute sind es „rund 36.000“ Kinder von insgesamt 161.000, was einem Wert von rund 22 % entspricht. Das ist je nach Pressemitteilung eine Steigerung um 3 bzw. 5 %. Der Integrationsbericht fügt eine weitere Kalkulation hinzu, die zunächst die Annahme stützt, dass die Differenz 5 % beträgt, geht aber offensichtlich von einer anderen Basiszahl für 2007 aus: „… mehr als 17 % der 176.940 (!) getesteten Kinder“. Die Zahl der Vierjährigen im Jahr 2007 reduziert sich also mit jeder neuen Kalkulation der Landesregierung.
Eine weitere interessante Entwicklung der Darstellungsweisen des Sprachstandes der Vierjährigen besteht in der Würdigung der Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gebieten unseres Landes. Wurde noch 2007 erwähnt, dass „in Mittel- und Großstädten mit sozialen Brennpunkten“ erwartungsgemäß der Durchschnittswert über- sowie in den ländlichen Regionen unterschritten wurde, fragt sich heute die interessierte Öffentlichkeit vergeblich, ob diese Unterschiede eher größer oder kleiner geworden sind. Eine weitere Zahl, deren Sinn sich nicht unmittelbar erschließen lässt, kann dem Integrationsbericht entnommen werden. Dort ist von ca. 91.500 Kindern die Rede, die 2007/2008 mit Angeboten der zusätzlichen Sprachförderung erreicht werden konnten. Neu aufgenommen wurden 36.000 Kinder, und „damit erhalten rund 67.000 Kinder … eine Sprachförderung.“ Diese Reduktion um 24.500 Kinder, oder anders formuliert: dieser unerklärte „Abgang“ von 60.500 Kindern wird nicht näher erläutert.
Mehrfach übereinstimmend taucht die Zahl 28 Mio. Euro aus dem Haushaltsentwurf 2009 auf sowie die Angabe, pro Kind werde ein Betrag von 340 Euro für die Sprachförderung veranschlagt. Stellt man allerdings diese Beträge in Relation zueinander, kommt man nicht auf die oben nahegelegte Zahl von 67.000 Kindern, sondern auf rund 82.000 Kinder.
Neben weiteren offenen Fragen fällt beim Vergleich der Pressemitteilungen ein weiterer Umstand besonders ins Auge: War bisher immer von „delfin4“ als einem Instrument zur Feststellung des Sprachstandes die Rede, das Rückschlüsse darüber zulässt, wie die Chancen der Kinder stehen, nach der Einschulung den Lehrinhalten folgen zu können, entsteht in der aktuellen Berichterstattung eher der Eindruck, bei dem Test handele es sich um ein umfassendes Entwicklungsscreening der Vierjährigen. Gleich im ersten Satz der Mitteilung wird drei Viertel der Vierjährigen bescheinigt, sie seien „altersgemäß entwickelt“. Im nächsten Satz heißt es, die Sprachförderung könne „mögliche Entwicklungsverzögerungen wettmachen“.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele vierjährige Kinder mit Sprachförderbedarf wurden 2007 und 2008 jeweils in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens ermittelt?
2. Wie viele Kinder wurden und werden im Zeitraum zwischen den Kindergartenjahren 2005/2006 und 2008/2009 jeweils in den Kreisen und kreisfreien Städten mit einer zusätzlichen Sprachförderung erreicht?
3. Welche Zu- und Abgänge bei der zusätzlichen Sprachförderung sind von einem ins nächste Kindergartenjahr von 2005/2006 bis 2008/2009 jeweils in den Kreisen und kreisfreien Städten zu verzeichnen?
4. Welche Art von Sprachförderung erhalten die Kinder in Nordrhein-Westfalen, die noch nicht eingeschult wurden?
5. Wie hoch veranschlagt die Landesregierung im Jahr 2008 den Anteil derjenigen Kinder, bei denen auf Grund von Entwicklungsverzögerungen ein Sprachförderbedarf festgestellt
wurde im Vergleich zu anderen möglichen Ursachen?
Britta Altenkamp
Dokumente:14-7698 Antwort Sprachstand