Kleine Anfrage, 11. Januar 2008
Wie wirken sich die Vorschläge des nordrhein-westfälischen Finanzministers zur Schuldenbegrenzung auf die Haushaltswirtschaft des Landes aus (IV)?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/6261
25.02.2008
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2221
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/5978
Wie wirken sich die Vorschläge des nordrhein-westfälischen Finanzministers zur Schuldenbegrenzung auf die Haushaltswirtschaft des Landes aus (IV))
Wortlaut der Kleinen Anfrage 2221 vom 10. Januar 2008:
Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 08.11.2007 ein Konzept zu den Finanzthemen der Föderalismuskommission II veröffentlicht. Da hierin wesentliche Veränderungen für die Haushaltspolitik des Landes enthalten sind, kann dieses Konzept erhebliche Konsequenzen für die Autonomie des Haushaltsgesetzgebers zur Folge haben. Deshalb ist es für die Haushalts- und Finanzpolitik des Landtages von großem Interesse, die verfassungspolitischen und finanziellen Auswirkungen des Konzepts auf den Landeshaushalt und die Finanzplanung zu kennen. Hierzu können Bewertungen auf der Grundlage von Schätzungen der Landesregierung möglich und sinnvoll sein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann werden voraussichtlich neue Schuldenbegrenzungsregelungen für das Land Nordrhein-Westfalen wirksam werden und wie will die Landesregierung bis dahin mit der Ansammlung von konjunkturell bedingten Steuermehreinnahmen oder der Tilgung bestehender konjunkturell bedingter Steuermindereinnahmen (einschließlich ihrer Veranschlagung) umgehen?
2. Warum sind mit dem Konzept des Finanzministers durch die Anknüpfung der Verschuldungshöchstgrenze an das - wissenschaftlich und politisch umstrittene - regionalisierte BIP die wiederholt vorgetragenen Vorschläge des Ministerpräsidenten, bei der neuen Schuldenbegrenzung einen (auf die Hälfte des Volumens) reduzierten Investitionsbegriff zugrunde zu legen, verworfen worden?
3. Von welchen anderen Landesregierungen hat Nordrhein-Westfalen außer allgemeinen Erklärungen über Schuldenbegrenzungen auch Zustimmung zu den einzelnen Positionen des nordrhein-westfälischen Konzepts erhalten, die eine Gesetzgebungsmehrheit erkennen lässt?
Antwort des Finanzministers vom 12. Februar 2008 namens der Landesregierung:
Zur Frage 1Wann Neuverschuldungsregelungen in Kraft treten werden, ist noch nicht abzusehen, da die Arbeit der Föderalismuskommission II noch nicht beendet ist. Die Landesregierung hält an ihrem Konsolidierungskurs fest und strebt an, in der ersten Hälfte des kommenden Jahrzehnts einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Hierzu wird die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, insbesondere die Steuereinnahmen weiterhin vorsichtig realistisch veranschlagen.
Zur Frage 2Bei einer gesamtstaatlichen Verschuldungsgrenze ist neben der Aufteilung des Verschuldungsrahmens auf Bund und Länder auch über die Aufteilung des Länderanteils zwischen den Ländern zu entscheiden. Soweit die gesamtstaatliche Verschuldungsgrenze an das Bruttoinlandsprodukt (BIP) anknüpft, liegt es nahe, auch die Verteilung zwischen den Ländern anhand des (regionalisierten) BIP vorzunehmen. Alternativ ist z. B. eine Verteilung anhand der Bevölkerungsanteile denkbar.
In meinem Positionspapier vom November 2007 wurden frühere Vorschläge zur Verschuldungsbegrenzung aufgegriffen und im Lichte der Beratungen der Föderalismuskommission weiterentwickelt.
Zur Frage 3Das Konzept zu den Finanzthemen der Föderalismusreform II ist Gegenstand der Beratungen im Rahmen der Kommission. Einzelne Kommissionsmitglieder haben ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem Konzept in Aussicht gestellt. Die Beratungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass die Frage nach sich abzeichnenden Mehrheiten hinsichtlich einzelner Positionen derzeit verfrüht ist und letztlich dem Gesetzgebungsverfahren überlassen bleiben muss.