Kleine Anfrage, 27. August 2007
Kommunal- und Bundestagswahlen 2009: Hält die Landesregierung hohe Wahlbeteiligungen für demokratieschädlich?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/5137
26.09.2007
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1856
der Abgeordneten Britta Altenkamp, Hans-Willi Körfges und Thomas Kutschaty SPD
Drucksache 14/4950
Kommunal- und Bundestagswahlen 2009: Hält die Landesregierung hohe Wahlbeteiligungen für demokratieschädlich?
Wortlaut der Kleinen Anfrage 1856 vom 21. August 2007:
Wie der Tagespresse am 20./21. August 2007 zu entnehmen war, wollen die Generalsekretäre von Union und FDP die Wahltermine von Bundestags- und Kommunalwahl im Jahr 2009 entgegen ursprünglicher Planungen entkoppeln und haben hierzu bereits Gespräche mit dem Innenministerium geführt.
Neben einer geringeren Wahlbeteiligung darf zugleich von höheren Kosten für die Kommunen ausgegangen werden. Dies träfe insbesondere Kommunen, deren Haushalte der Haushaltssicherung unterliegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie ist die Haltung der Landesregierung zum Vorschlag Kommunal- und Bundestagswahltermine zu trennen?
2. Kann sich die Landesregierung erklären, welche Motive hinter den Forderungen der Herren Wüst und Lindner, den Generalsekretären der regierungstragenden Koalition, stehen?
3. Würden Mehrkosten, insbesondere in den HSK-Kommunen, durch das Land kompensiert werden?
4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass hohe Wahlbeteiligungen demokratieschädlich sind?
5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Kommunalwahl in Erwartung einer höheren Wahlbeteiligung durch die Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl abgewertet wird?
Antwort des Innenministers vom 25. September 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister:
Zur Frage 1
Nach dem Kommunalwahlgesetz wird der Wahltag für allgemeine Kommunalwahlen vom Innenminister festgesetzt. Eine Frist, innerhalb welcher die Festlegung erfolgen müsste, bestimmt das Kommunalwahlgesetz nicht. Üblicherweise wird der Wahltermin etwa ein Jahr vorher festgelegt. Hinsichtlich der Kommunalwahlen 2009 käme danach eine Festlegung des Wahltages nicht vor Sommer nächsten Jahres in Betracht. Somit besteht derzeit für den Innenminister keine Veranlassung zu einer Prüfung, ob im Jahr 2009 die Kommunalwahlen getrennt von einer bei einer vollen Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Herbst 2009 stattfindenden Bundestagswahl erfolgen sollen. Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit nach schriftlicher Konsultation der im Landtag vertretenen Parteien getroffen werden.
Zur Frage 2
Die Landesregierung nimmt zu den angesprochenen Überlegungen innerhalb politischer Parteien schon im Hinblick auf die Antwort zur Frage 1 nicht Stellung.
Zur Frage 3
Nach der Entscheidung des Gesetzgebers im Kommunalwahlgesetz trägt jedes Wahlgebiet (kreisfreie Stadt, Kreis, kreisangehörige Gemeinde) die Kosten der es betreffenden Kommunalwahlen. Bei zeitgleicher Durchführung einer Bundestagswahl ersetzt der Bund für diese Wahl nach dem Bundeswahlgesetz dem Land anteilmäßig die Kosten für eine gemeinsame Versendung der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen sowie bei Bildung gemeinsamer Wahlvorstände die Erfrischungsgelder für deren Mitglieder im Wege der Einzelabrechnung.
Das Land weist diese Bundesmittel den Kommunen entsprechend ihren jeweiligen Kosten zu. In dem Regelfall einer getrennten Durchführung von Kommunalwahlen trägt das Wahlgebiet keine Mehrkosten, sondern nach dem Kommunalwahlgesetz die üblichen Kosten.
Zur Frage 4
Nein.
Zur Frage 5
Auch im Falle einer Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Bundestagswahl können die Kommunalwahlen uneingeschränkt entsprechend den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl sowie nach den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und seiner Ausführungsvorschriften durchgeführt werden.