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Kleine Anfrage, 08. August 2007

Verstärkter Drogenhandel- und missbrauch an Schulen?

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/4986
11.09.2007


Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1800
der Abgeordneten Britta Altenkamp und Thomas Kutschaty SPD
Drucksache 14/4813


Verstärkter Drogenhandel- und missbrauch an Schulen?


Wortlaut der Kleinen Anfrage 1800 vom 7. August 2007:

Im Zusammenhang mit ihrer Presseerklärung zum verschärften Kampf gegen illegale Drogen seitens der Landesregierung, stellte die Ministerin fest, dass auch an Schulen ein verstärkter Drogenhandel und -missbrauch zu beobachten ist. Hier wolle die Justizministerin ein deutliches Zeichen gegen eine Verharmlosung vor allem auch der so genannten weichen Drogen setzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Aus welcher Quelle speist die Justizministerin ihre These, der Drogenhandel- und -missbrauch habe sich an den Schulen verstärkt?

2. Inwiefern lässt sich die Aussage der Justizministerin, der Drogenmissbrauch und -handel habe sich an den Schulen in NRW verstärkt, an konkreten Zahlen festmachen? (bitte ab dem Jahr 2000 aufschlüsseln)

3. Inwiefern lässt sich die Aussage der Justizministerin, der Drogenmissbrauch und -handel habe sich an den Schulen in NRW verstärkt, an qualitativen Merkmalen (sprich: Art und Umfang der Drogen) belegen?

4. Welche Maßnahmen flankieren das "deutliche Zeichen gegen eine Verharmlosung vor allem auch der so genannten weichen Drogen" an nordrhein-westfälischen Schulen neben den in der Pressemitteilung vom 30. Juli 2007 genannten repressiven Maßnahmen?

5. Wann wird die Landesregierung dem Landtag NRW einen ersten Zwischenbericht über Erfolg und Misserfolg der jüngsten Maßnahmen im Kampf gegen Drogenmissbrauch vorlegen?


Antwort der Justizministerin vom 10. September 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der


Zur Frage 1

Nach dem "Drogen- und Suchtbericht Mai 2007" der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist bei Jugendlichen und Heranwachsenden Cannabis die am häufigsten konsumierte illegale Droge. In Deutschland konsumieren danach rund zwei Millionen vor allem junge Menschen regelmäßig Cannabis, etwa 400.000 von ihnen weisen einen missbräuchlichen oder abhängigen Konsum auf. Aus den Einrichtungen der Jugend- und Drogenhilfe werde zunehmend von riskanten Konsummustern und Mischkonsum bei Cannabis berichtet.

Den Angaben einer Anfang 2007 durchgeführten repräsentativen Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge haben etwa ein Drittel (31 Prozent) der 12- bis 25-Jährigen schon einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert. 1979 lag diese Zahl noch bei 16 Prozent. Cannabis ist danach das Suchtmittel mit dem stärksten Anstieg in der Probierbereitschaft.

Angesichts dieser Befunde zum gestiegenen Cannabiskonsum bei Jugendlichen insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass diese besorgniserregende Entwicklung nicht vor den Schulen und dem Umfeld von Schulen Halt macht.


Zur Frage 2

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz an Schulen werden statistisch bei den Staatsanwaltschaften des Landes nicht gesondert erfasst. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist den Tatort Schule nicht gesondert aus. Konkrete Zahlen liegen daher nicht vor.


Zur Frage 3

Die Polizei erfasst an Schulen sichergestellte Betäubungsmittel nicht gesondert.


Zur Frage 4

Die Richtlinien zur Anwendung des § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (Gemeinsamer Runderlass des Justizministeriums - 4630 - III. 7 "IMA" - und des Innenministeriums - 42 - 62.15.01 - vom 13. August 2007), die mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 in Kraft treten werden, sehen daher - und das ist das Besondere des Konzepts in Nordrhein-Westfalen - vor, dass wegen der besonderen Gesundheitsgefahren und des Erziehungsgedankens bei Jugendlichen und nach dem Jugendstrafrecht zu behandelnden Heranwachsenden eine Einstellung wegen einer geringen Menge in der Regel nur unter Auflagen in Betracht kommt.

Bei Jugendlichen und nach Jugendstrafrecht zu behandelnden Heranwachsenden stehen Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz, insbesondere gemäß §§ 45, 47 Jugendgerichtsgesetz, im Vordergrund, die dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Entwicklung junger Menschen Rechnung tragen.

Ferner sollen nach dem Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums, des Justizministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur "Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität", der bald in Kraft treten wird, im Unterricht Themen der Kriminalprävention, insbesondere zur Vermeidung von Gewalt und Drogenkonsum, verstärkt behandelt werden. In diesem Rahmen wird auch das Betäubungsmittelrecht erläutert werden. Dazu können von der Polizei oder dem Jugendamt durchgeführte Multiplikatorenveranstaltungen besucht werden. Zudem sieht der Runderlass eine Verpflichtung der Schulleitungen zur Erstattung einer Strafanzeige vor, wenn eine Straftat begangen wurde oder bevorsteht, die den Besitz, den Handel oder die sonstige Weitergabe von Drogen betrifft.

Die polizeilichen Maßnahmen in der Suchtprävention unterstützen die Präventionsmaßnahmen der örtlichen Suchtberatungs- und -hilfeeinrichtungen. Sie zielen darauf ab, insbesondere Jugendliche über rechtliche Aspekte, gesundheitliche Risiken und soziale Folgen des Konsums legaler sowie illegaler Suchtmittel aufzuklären und sie hierdurch zu einem normgerechten Verhalten zu bewegen.

Die Kombination aus strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Drogenprävention trägt maßgeblich dazu bei, Abhängige und Suchtgefährdete, insbesondere konsumierende Jugendliche, schon frühzeitig zu einer Verhaltensänderung bzw. zu einem Konsumabbruch zu motivieren. Dazu gehört insbesondere, dass die Strafverfolgungsbehörden in Kooperation mit der örtlichen Sucht- und Drogenberatung straffällig gewordene Jugendliche bzw. Heranwachsende so früh wie möglich und gezielt auf Angebote der Sucht- und Drogenberatungsstellen aufmerksam machen bzw. dorthin vermitteln. Beispielhaft für die vielfältigen Maßnahmen zur Frühintervention in Nordrhein-Westfalen wird auf den im Rahmen des Modellprojektes FreD (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten) erfolgreich erprobten Ansatz der Vermittlung von erstauffälligen Drogenkonsumentinnen und -konsumenten in jugendgerechte Hilfeangebote hingewiesen, der derzeit von 34 Sucht- und Drogenberatungsstellen praktiziert wird.

Im Übrigen wird die Landesregierung zu präventiven Maßnahmen umfassend in den Antworten zu den Abschnitten B I, II und IV ("Prävention und Selbsthilfe bei Drogen und Sucht"), C I ("Entwicklung der Drogen- und Suchthilfeangebote") und D I ("Zielgruppenspezifische Ausrichtung") der Großen Anfrage 16 zur „Drogen- und Suchthilfepolitik in Nordrhein-Westfalen“
(LT-Drs. 14/4654) Stellung nehmen.


Zur Frage 5

Die Landesregierung wird dem Landtag NRW einen ersten Zwischenbericht über den Erfolg
der jüngsten Maßnahmen im Kampf gegen Drogenmissbrauch im Frühjahr 2010 vorlegen.


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