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Kleine Anfrage, 06. August 2007

Elternbeitragsaufkommen von 19 Prozent "und mehr"?

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/5050
13.09.2007


Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1791
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/4793


Elternbeitragsaufkommen von 19 Prozent "und mehr"?


Wortlaut der Kleinen Anfrage 1791 vom 1. August 2007:

In der Antwort des Ministers für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 20. Juli 2007 namens der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1720 teilt die Landesregierung mit, dass nach Angaben der Jugendämter in 20 Jugendamtsbezirken ein Elternbeitragsaufkommen von 19 Prozent und mehr erzielt wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. In welchen dieser 20 Jugendamtsbezirke wird ein Elternbeitragsaufkommen von mehr als 19 Prozent erzielt?

2. Welches Elternbeitragsaufkommen wird in den entsprechenden "Ü-19-Prozent-Jugendamtsbezirken" exakt erzielt (bitte aufschlüsseln)?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass in einigen Jugendamtsbezirken offensichtlich ein Elternbeitragsaufkommen von mehr als 19 Prozent erzielt wird?

4. Sieht die Landesregierung diese Jugendamtsbezirke in einer Vorreiterrolle?

5. Welche Überlegungen stellt die Landesregierung an, damit das Elternbeitragsaufkommen nicht willkürlich nach oben getrieben werden kann?


Antwort des Ministers für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 11. September 2007 namens der Landesregierung:


Zur Frage 1

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1720 (LTDrs.: 14/4745) verwiesen. Das Jugendamt Kempen hat zusätzlich ein Beitragsaufkommen von 19,69% gemeldet. Die Jugendämter Hennef und Greven haben nachträglich mitgeteilt, dass das Elternbeitragsaufkommen tatsächlich bei unter 19% gelegen hat.


Zur Frage 2

In folgenden Jugendamtsbezirken wird nach Berichten der Landesjugendämter ein Elternbeitragsaufkommen von 19% und mehr erzielt:
&8722; Rheinisch-Bergischer Kreis 20,00 %
&
8722; Kaarst 20,05 %
&8722; Kempen 19,69 %
&
8722; Langenfeld 20,00 %
&8722; Leichlingen 21,10 %
&
8722; Meerbusch 23,05 %
&8722; Mettmann 19,48 %
&
8722; Niederkassel 19,74 %
&8722; Pulheim 23,49 %
&
8722; Ratingen 19,42 %
&8722; Rösrath 19,78 %
&
8722; Wermelskirchen 20,06 %
&8722; Willich 19,55 %
&
8722; Wülfrath 19,13 %
&8722; Haltern 19,01 %
&
8722; Oelde 20,28 %
&8722; Herdecke 19,34 %
&
8722; Sprockhövel 23,19 %
&8722; Plettenberg 19,10 %


Zu den Fragen 3, 4 und 5

Die Landesregierung nimmt keine Bewertung von Ergebnissen vor, die im Rahmen von Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung erzielt wurden.


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