Seitenanfang

Hauptnavigation




Zusatzinformationen

Newsletter Britta Altenkamp

Newsletter

Details

Suche

Diesen Auftritt durchsuchen nach:


Erweiterte Suche
Britta Altenkamp bei Facebook
Verein für Kinder und Jugendarbeit in sozialen Brennpunkten, Essen e.V.
http://www.awo-nr.de/


Hauptinhaltsbereich

Kleine Anfrage, 30.Juli 2007

Zukunft des Behindertensportes in Essen auch beim Verkauf des Geländes der ehem. Pädagogischen Hochschule in Essen gewährleisten

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/4957
04.09.2007


Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1784
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/4773


Zukunft des Behindertensportes in Essen auch beim Verkauf des Geländes der ehem. Pädagogischen Hochschule in Essen gewährleisten


Wortlaut der Kleinen Anfrage 1784 vom 19. Juli 2007:

Der Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie an der Universität Duisburg-Essen e.V. (VGSU) ist einer der größten Vereine im Behindertensportverband NRW. Die meisten seiner Veranstaltungen führt der Verein in den Sportanlagen der ehem. Pädagogischen Hochschule (PH) in der Henri-Dunant-Straße durch. Diese Liegenschaft des Landes, die bisher von der Universität Duisburg-Essen angemietet war, steht nun durch den Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) zum Verkauf. Der BLB plant nun in Abstimmung mit der Stadt Essen auf der gesamten ca. 3,3 ha großen Grundstücksfläche ein Neubaugebiet für Wohnhäuser.

Resultat dieser Veräußerung einhergehend mit dem geplanten Neubaugebiet wäre der Wegfall der Sportstätten für den VGSU. Somit würden wöchentlich ca. 1.900 Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen ihre sportliche Heimat verlieren. Bei den sportlichen Angeboten den VGSU in den Sportstätten der ehem. PH in Essen handelt es sich im Wesentlichen um ambulanten Behindertensport im Sinne der Rehabilitation verschiedener innerer und orthopädischer Erkrankungen, wie z.B. Herzsport, Sport mit dialysepflichtigen Patienten, Sport mit Morbus Bechterew Patienten u.v.m.. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die von Behinderung bedroht sind (ADHS-Kinder, Adipöse, Kinder mit Koordinations- und Haltungsschwächen etc.).

Durch den Wegfall der Sportstätten wäre folglich nicht nur das Sportangebot für Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Essen gefährdet, damit verbunden wäre auch das Aus für ein essentielles sporttherapeutisches Angebot in Essen. Denn angesichts der Essener Sportstättensituation besteht für den VGSU keine Ausweichmöglichkeit und potentielle Alternativen schlugen aus diversen Gründen fehl.

Die Landesregierung betont immer wieder, wie wichtig der Sport für Menschen mit Behinderungen und für von Behinderung bedrohten Menschen ist. So heißt es auf der Internetpräsenz des Innenministeriums völlig zu recht: „Sport bereichert den Alltag von behinderten Menschen auf vielfältige Weise. Der Behindertensport stärkt alle Aktiven in ihrem Selbstvertrauen, fördert die Integration und sichert eine wirkungsvolle Rehabilitation. In den zahlreichen Disziplinen machen sich behinderte Menschen gegenseitig Mut und lernen, ihre Bewegungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen.“ Summa summarum begrüßt und unterstützt die Landesregierung verbal exakt jenes Konzept, das durch den VGSU seit nunmehr 18 Jahren erfolgreich in Essen praktiziert wird und dessen Zukunft nun durch die Veräußerung des Grundstücks durch den BLB auf dem Spiel steht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Inwieweit hat sich die Landesregierung mit welchem Zwischenergebnis bereits mit der skizzierten Problematik befasst?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, damit das Angebot des VGSU im gleichen qualitativen und quantitativen Umfang auch zukünftig Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen in Essen offeriert werden kann?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Option, dass der BLB das Gelände der ehemaligen PH aufteilt, so dass der östlich gelegene Teil, auf dem sich die Sportstätten und die Parkplätze befinden, von der übrigen Liegenschaft abgetrennt und vom VGSU weiter betrieben und genutzt (was nach Auskunft eines Architekten versorgungstechnisch problemlos möglich ist) werden?

4. Inwiefern könnte die Landesregierung den VGSU darin unterstützen, die Anlage (Sportstätten und die Parkplätze) zu erwerben und im eigenen Besitz weiter zu nutzen?

5. Welche Schritte wird die Landesregierung wann einleiten, um den VGSU durch Gespräche mit dem BLB bei der Realisierung einer Option zu unterstützen, damit die Sportstätte an der PH weiterhin den Behinderten und von Behinderung bedrohten Bürgern der Stadt Essen (und Umgebung) zur Verfügung gestellt werden kann?


Antwort des Innenministers vom 3. September 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales:


Vorbemerkung

Bewegung, Spiel und Sport sind für behinderte Menschen von großer Bedeutung, weil sie ihnen lebensbereichernde Erfahrungen vermitteln. Behindertensport ist ein wichtiges Mittel, das Menschen mit Behinderungen durch die Teilnahme an den verschiedenen, an den einzelnen Krankheitsbildern ausgerichteten Sportangeboten im Prozess der Rehabilitation unterstützt. Er ermöglicht zudem persönliche Bewährung, Erfolgserlebnisse und Stärkung des Selbstbewusstseins in einer Gemeinschaft. Behindertensport ist damit unter verschiedenen Gesichtspunkten von außerordentlichem Wert für die betroffenen Menschen. Die Landesregierung arbeitet seit Jahren mit dem Behinderten-Sportverband Nordrhein-Westfalen eng zu sammen und unterstützt ihn bei der Weiterentwicklung der sportlichen Angebote für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Die Universität Duisburg-Essen plant, die etwa 6 km vom Hauptstandort entfernt liegende Liegenschaft der ehem. Pädagogischen Hochschule in Essen einschließlich der zugehörigen Sportstätten aufzugeben, da diese Flächen von ihr nur noch in geringem Umfang genutzt werden. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW beabsichtigt, diese Liegenschaft zu veräußern. Die erwarteten Erlöse sind ein wichtiger Teil der Finanzierungsplanung für die Konsolidierung der Flächen auf dem Campus der Universität in Essen.


Zur Frage 1

Die Universität Duisburg-Essen steht seit längerer Zeit mit dem Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie (VGSU) an der Universität Duisburg-Essen in Kontakt, um Lösungen für die Weiterführung des Behindertensports zu finden. Die Landesregierung ist darüber informiert.


Zur Frage 2

Die Universität Duisburg-Essen plant als Ersatz für den Wegfall der Sporthalle in der ehem. Pädagogischen Hochschule den Umbau einer nicht mehr benötigten großen Maschinenbauhalle zu einer Turnhalle für den Allgemeinen Hochschulsport. Dem VGSU kann nach Fertigstellung dieser Maßnahme Ende 2008 wie bisher Hallenkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Ggfs. kann auch auf die anderen Sportstätten der Universität zurückgegriffen werden.


Zur Frage 3

Eine Aufteilung des Geländes setzt im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag des BLB NRW gemäß § 2 Abs. 1 BLBG, Liegenschaften des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu verwerten, sowie das bereits angelaufene Investorenauswahlverfahren voraus, dass die potentiellen Käufer auch die verminderte Grundstücksfläche zu einem wirtschaftlich akzeptablem Preis zu erwerben bereit sind und der VGSU den entsprechenden Grundstücksanteil vom BLB NRW zu einem wirtschaftlich akzeptablem Preis (unter Berücksichtigung der Herstellkosten des Ersatzes der technischen Versorgung) erwirbt, pachtet oder anmietet. Diese Voraussetzungen sind gegenwärtig nicht gegeben.


Zur Frage 4

Im Jahre 2004 wurde die Sportförderung der Kommunen von einer einzelfallbezogenen Projektförderung hin zu einer pauschalierten Förderung (der sog. Sportpauschale) umgestellt. Seit Einführung dieser Sportpauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz 2004/2005 ab dem Haushaltsjahr 2004 erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen entsprechend ihrer Bevölkerungszahl Zuweisungen für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung, Modernisierung und den Erwerb, Miete und Leasing von Sportstätten. Wofür diese eingesetzt und welche Prioritäten gesetzt werden, entscheidet die Kommune.
Mit diesem Systemwechsel in der Sportstättenförderung ist daher für alle Fragen der kommunalen Sportstätteninfrastruktur die alleinige Verantwortung der Kommunen gegeben und für die Landesregierung keine Möglichkeit mehr vorhanden, über das Instrument der Förderung von Sportstätten auf Kommunen einzuwirken.
Lösungen für das Problem eines adäquaten Sportstättenangebots für Menschen mit Behinderungen in Essen müssen daher von der Stadt Essen gefunden werden.


Zur Frage 5

siehe Antwort zu Frage 2


Zum Seitenanfang