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Abgeordnetenbezüge / Diäten
Was ich bekomme – zum Thema Abgeordnetendiäten.Eine Landtagsabgeordnete verdient nicht schlecht. Ich gebe es offen zu, während meiner beruflichen Tätigkeit habe ich weniger verdient. Aber insbesondere die Pensionsansprüche hätte ich in gleicher Zeit in meinem früheren Beruf nicht erreichen können.
Ich gehe keiner beruflichen Nebentätigkeit nach und beziehe aus der Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat bei einer kommunalen Gesellschaft Aufsichtsratstantiemen. Ich bin aber nicht Mitglied des Stadtrates oder einer Bezirksvertretung.
Nach meiner Meinung haben Sie als Bürgerinnen und Bürger das Recht zu erfahren, was ich verdiene, denn ich beziehe mein Einkommen schließlich aus Ihren gezahlten Steuern.
Als Mitglied des Landtags NRW erhalte ich monatliche Abgeordnetenbezüge in Höhe von 10.226,00 Euro brutto. Die Mitglieder des Landtags in Nordrhein-Westfalen erhalten keine steuerfreien Pauschalen oder sonstige Entschädigungen.
Jeder Landtagsabgeordnete in NRW ist mit Mandatsantritt Mitglied im "Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen". In dieses Versorgungswerk zahle ich einen Pflichtbeitrag in Höhe von 1.614 € zur Alterssicherung. Dieser Betrag wird unmittelbar von meinen Abgeordnetenbezügen einbehalten.
Ich bin privat krankenversichert und bezahle einen monatlichen Beitrag zur Krankenversichtung von 615,29 € zuzüglich 24,60 € Pflegeversicherung.
Ich erhalte vom Landtag einen Zuschuss zur Krankenversicherung (nach § 20 AbgG) von monatlich 227 €.
Ich bin Aufsichtsratsmitglied in der Essener Arbeit- und Beschäftigungsgesellschaft GmbH. In diesem Aufsichtsrat erhalte ich pro Sitzung, wie alle Aufsichtsratsmitglieder, 100 € und eine jährliche Grundvergütung von je 1.000 €. In der Regel tagt der Aufsichtsrat jeweils 4-mal im Jahr. Diese Vergütung wird versteuert.