Kleine Anfrage, 18. April 2007
Rückmeldungen an der medizinischen Fakultät der Universität Duisburg/Essen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/4398
23.05.2007
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1577
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/4185
Rückmeldungen an der medizinischen Fakultät der Universität Duisburg/Essen
Wortlaut der Kleinen Anfrage 1577 vom 16. April 2007:
Nach mir vorliegenden Informationen hat sich ein Großteil der Studierenden an der medizinischen Fakultät der Universität Duisburg/Essen, die am 16. April 2007 ihr Staatsexamen für die Approbation absolvieren, für das Sommersemester 2007 nicht zurückgemeldet. Diese Studierenden sind seit dem Wintersemester 2006/07 scheinfrei und müssen noch auf ihre Abschlussprüfung zu Beginn des Sommersemester 2007 warten. Aus mir verständlichen Gründen sind sie nicht bereit gewesen, die anfallenden Studiengebühren für das Sommersemester 2007 zu zahlen - nur weil ihr Prüfungstermin vom Prüfungsamt in das kommende Semester gelegt wurde.
Vor diesem Hintergrund frage ich daher die Landesregierung:
1. Wie hoch ist die Quote der Studierenden aus dem Fachbereich Medizin an der Universität
Duisburg/Essen, die sich aufgrund des angeführten Sachverhaltes nicht zurückgemeldet haben sowohl in absoluten Zahlen als auch Prozentual?
2. Wie hoch ist die aktuelle Studienabbrecherquote in höheren Fachsemester an der Universität Duisburg/Essen?
3. Wie bewertet die Landesregierung den angeführten Sachverhalt?
4. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus der dargelegten Problematik hinsichtlich ihres Studienbeitragsgesetzes ziehen, um dem Problem "Abschlussprüfungen im Folgesemester" Herr zu werden?
5. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Studiengebühren erhoben, wenn Fakultäten von zwei unterschiedlichen Hochschulen zusammen gelegt werden?
Antwort des Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 21. Mai 2007 namens der Landesregierung:
Zur Frage 1
Von 110 Prüfungskandidaten des Studiengangs Medizin haben sich bis zum 30. April 2007 90 Kandidaten noch nicht zurückgemeldet. Dies entspricht einer Quote von 81,8 %. Den Studierenden ist es auch nach Verstreichen der Rückmeldefrist möglich, sich – gegen Zahlung einer geringen Gebühr – an der Universität zurück zu melden. Mit der Zulassung zur staatlichen Prüfung durch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie können die Studierenden sowohl den schriftlichen als auch den mündlichen Teil der Prüfung absolvieren.
Zur Frage 2
Eine Quote der Studienabbrecher aus höheren Fachsemestern an der Universität Duisburg/Essen lässt sich nicht ermitteln. Hierzu wären Studienverlaufsdaten der einzelnen Studierenden notwendig, die schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erstellt werden dürfen. Insofern sind nur Näherungswerte möglich. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Abbrecherquote im Medizinstudium sehr niedrig liegt. Auf dieses Ergebnis deuten auch die wenigen erhobenen Daten des Studierendensekretariats der Universität Duisburg/Essen hin.
Zu den Fragen 3 und 4
Es besteht kein Anlass für die Landesregierung Konsequenzen für das Studienbeitragsgesetz zu ziehen.
Zur Frage 5
Studienbeitragspflichtige Studierende sind – wenn sie in einem Studiengang studieren – nur einmal beitragspflichtig. Die Organisation der Ausbildung in hochschulübergreifender Form ändert an dieser Rechtsfolge nichts.