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Rede im Plenum, 16. Februar 2006

Prioritäten richtig setzen: Konsequenter Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder!

Quelle: Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen / Photo: B. Schälte
Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren!

Man könnte meinen, der Antrag der Grünen sei, wenn man von der Überschrift einmal absieht, eine ganz sinnvolle Geschichte. Der Hintergrund dieses Antrags ist aber, einen Keil zwischen die Partner der großen Koalition auf Bundesebene zu treiben. Nach den Äußerungen des Ministers kann ich nur sagen: Das scheint irgendwie gelungen zu sein. Das muss man wohl mal sagen.

Denn das, was Sie gerade gesagt haben, ist eine Kritik an der Familienministerin von der Leyen.

Das ist auch eine Kritik an dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Ich würde der FDP raten, vielleicht einmal darauf zu achten, wie das Koalitionsverständnis einiger Mitglieder des Landeskabinetts ist. An Ihrer Stelle wäre ich da vorsichtig. Das scheint ja noch heiter zu werden. Mich delektiert das, für mich wird das lustig. Ob das für Sie so komisch wird, weiß ich nicht.

Augenscheinlich haben die Grünen und auch unser Minister Laschet ein Problem mit dem Elterngeld und den familienfördernden Maßnahmen der Bundesregierung. Das ist Ihr gutes Recht. Das kann man durchaus so sehen. Der Antrag bringt uns aber in der Sache – es geht um familienfördernde Maßnahmen – nicht weiter, weil es eigentlich, wie geschildert, um etwas anderes geht.

Was sind die Vorbehalte gegen das Elterngeld? Es gibt zum Beispiel Vorbehalte gegen die Bezugsdauer beim Elterngeld von zwölf Monaten im Vergleich zur Bezugsdauer beim Erziehungsgeld von zwei Jahren. Und es gibt Vorbehalte wegen der Ungerechtigkeiten gegenüber dem Erziehungsgeld heute, vor allem bei Alleinerziehenden, wie wir gehört haben.

Wie ist denn die Situation beim derzeitigen Erziehungsgeld? Letztlich macht man ja eines nach dem anderen. Das heißt: Erst einmal bleibt beim Erziehungsgeld alles beim Alten. Nach Schätzungen aus dem Jahr 2004 erhalten überhaupt nur 25 % der Eltern Erziehungsgeld. 15 % erhalten das Erziehungsgeld nur ein halbes Jahr lang. 35 % erhalten ein vermindertes Erziehungsgeld. Rund ein Viertel der Bezieher erhält das volle Erziehungsgeld für zwei Jahre.

Man kann davon ausgehen, dass sich beim Elterngeld, wie es heute konzipiert ist – mit allem, was man noch miteinander besprechen muss –, 87 % der Paarfamilien besser stehen, weil sie mehr Geld erhalten würden als heute.

85 % der Alleinerziehenden werden nach den Regelungen, die Sie genannt haben, vermutlich mehr erhalten als heute. Vor diesem Hintergrund muss man sagen: Es ist nicht richtig, dass das Elterngeld per se ungerecht ist.

Jetzt sage ich Ihnen eines: Nach meinem Dafürhalten gibt es nichts Ungerechteres als das Kindergeld. Denn das Kindergeld ist für alle Kinder gleich. Das heißt aber noch lange nicht, dass dem Staat alle Kinder gleich viel wert sind. Und das bedeutet: Wir müssen darauf achten, dass es für das einzelne Kind bei den Bedingungen, in denen es aufwächst, nicht zu einer Gleichmacherei kommt. Vor diesem Hintergrund ist ein einkommensorientiertes Elterngeld möglicherweise eine sehr viel gerechtere Lösung, als den gleichen Betrag für alle Kinder auszuschütten, wie es beim Kindergeld heute der Fall ist.

Festzuhalten bleibt: Eine längere, aber geringere Leistung als das derzeitige Erziehungsgeld wird keine Wirkung hinsichtlich der Erwerbstätigkeit insbesondere von Frauen entfalten. Das ist nachgewiesen.

Der Kollege Haseloh hat auf Skandinavien hingewiesen. Eines ist klar: Die Einführung des Elterngeldes und der Ausbau der Betreuung im U3-Bereich stehen nicht kontradiktorisch zueinander, sondern sind miteinander verbunden.

Das ist im Koalitionsvertrag auf Bundesebene auch deutlich gemacht worden.

Damit sind wir bei der Frage, die landespolitisch interessant ist, nämlich: Was tut diese Landesregierung – mehrheitlich CDU-geführt –, um die Betreuungssituation für Kinder unter drei Jahren zu verbessern? Da muss ich sagen: Bei allem, was ich bislang zu erkennen versucht habe, ist nichts zu sehen, was auch nur den Namen „Konzept“ verdienen würde.

Bei der Anhörung zu unserem Antrag zur Verbesserung der U3-Betreuung beziehungsweise zur Umsetzung des TAG wurde deutlich, dass die Betreuung der unter Dreijährigen eine besondere Qualität braucht. Ein Ausbau der Tagespflege beispielsweise, um auf quantitative Aspekte zu setzen, bedeutet nach Meinung der Experten bei dieser Anhörung letztlich einen Holzweg.

Es wird also um einen schrittweisen Aufbau der institutionellen Angebote gehen, um das TAG in NRW umzusetzen. Wir wollen in unserem Antrag zunächst ein Angebot für 20 % der unter dreijährigen Kinder machen. Dies – habe ich gehört – will die Landesregierung ja auch. Dann soll es step by step bedarfsgerecht ausgebaut werden. Das Elterngeld ab 2008 muss auch in NRW mit einem entsprechenden Betreuungsangebot für unter Dreijährige flankiert werden.

Im Übrigen muss ich Ihnen sagen: Besonders die langzeitarbeitslosen Eltern aus den ESF-Mitteln zu fördern ist keine Erfindung Ihrer Regierung. Das wurde von der alten Landesregierung ausgedacht.

Mir scheint es wichtig, dass wir jetzt beginnen, sowohl das Elterngeld zu verfolgen als auch die Verbesserung der Betreuung der unter Dreijährigen. Das muss nicht nach Prioritätenlisten stattfinden. Wir sind vielmehr wegen der verpassten Chancen in der Familienpolitik in Deutschland in den letzten 20 Jahren leider in der Situation, dass wir auf breiter Front alles gleichzeitig machen müssen, um die Situation der Familien zu verändern.

Eines sei noch gesagt: Dieser Antrag vermengt die unterschiedlichen Maßnahmen der unterschiedlichen politischen Ebenen, wie wir finden, in unzulässiger Weise. Auch deshalb stimmen wir dem Antrag nicht zu. – Danke.



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