Seitenanfang

Hauptnavigation




Zusatzinformationen

Newsletter Britta Altenkamp

Newsletter

Details

Suche

Diesen Auftritt durchsuchen nach:


Erweiterte Suche
Britta Altenkamp bei Facebook
Verein für Kinder und Jugendarbeit in sozialen Brennpunkten, Essen e.V.
http://www.awo-nr.de/


Hauptinhaltsbereich

Rede im Plenum, 15. September 2005

80.000 Betreuungsplätze bis 2010 schaffen &8209; Ausbau der Betreuung von Unterdreijährigen beschleunigen

Quelle: Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen / Photo: B. Schälte
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!

Wenn ich bei den vielen Ankündigungen, die ich in den letzten Wochen von der neuen Landesregierung gehört habe, unterscheiden wollte zwischen Symbolen und substanziellen Ideen, wie dieses Land verändert oder nach vorne gebracht werden sollte, ginge das wahrscheinlich 5:0 für Symbolpolitik aus. Also werfen Sie uns hier bitte nicht vor, Symbolpolitik zu machen.

Wenn Sie die Flexibilisierung oder auch das Sozialfondsprogramm ansprechen, dann tun Sie nicht so, als wenn Sie das erfunden hätten, sondern seien Sie wenigstens so ehrlich und geben zu, dass das Dinge sind, die die alte Landesregierung auf den Weg gebracht hat, eben mit dem Ziel, 80.000 Betreuungsplätze hier in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Dieses Ziel haben wir hoffentlich immer noch gemeinsam. Und darum geht es in unserem Antrag.

Frau Kastner, Sie sagen: Dieser Antrag war nicht notwendig, das steht doch alles in der Koalitionsvereinbarung. &8209; Lesen Sie die Koalitionsvereinbarung vor! Dann wird deutlich: Da steht überhaupt nichts drin. Das ist so unkonkret, dass man wirklich einmal nachfragen muss: Wollt ihr tatsächlich mehr Betreuungsplätze für unter Dreijährige schaffen oder wie darf man das alles verstehen? Ich habe Ihren Äußerungen jetzt entnommen, dass das so gemeint war. Aber der geneigte Leser kommt da nicht von alleine drauf.

Wir wollen mit unserem Antrag drei beziehungsweise vier ganz entscheidende Punkte noch einmal nach vorne stellen. Das Versorgungsziel ist, für 20 % der Zweijährigen ein Betreuungsangebot zu schaffen. Das ist kein Rechtsanspruch für Kinder ab einem oder zwei Jahren. Mit Verlaub: Da muss man auch ein bisschen realistisch bleiben. Man könnte das fordern, aber es ist einfach unfair, das zu tun, wenn man ganz genau weiß, dass die finanziellen Möglichkeiten dafür im Augenblick nicht da sind.

Wir wollen darüber hinaus einen sukzessiven Aufwuchs. Auch das ist, denke ich, erstens eine Frage der Fairness. Zweitens muss man sich aber auch überlegen: Welche Partner haben wir da als Land? Das kann das Land ja gar nicht alleine machen.

Der dritte Punkt ist: Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen. Jetzt kommen wir einmal zu der Frage des Rechtsanspruchs. Dabei &
8209; das hat Frau Hack angesprochen &8209; geht es nicht darum, wer es erfunden hat, einmal abgesehen davon, dass es eine ziemlich breite Koalition der Frauen im Bundestag gegeben hat, was die Umsetzung des § 218 betraf. Das ist das eine. Das andere ist, dass hier in Nordrhein-Westfalen beschlossen worden ist, dass die Kommunen mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht alleine gelassen werden, sondern dass das Land Nordrhein-Westfalen da deutlich mithilft, auch in finanzieller Hinsicht.

Als der Rechtsanspruch auf Bundesebene beschlossen worden ist, hat die CDU hier im Land übrigens nicht mitgemacht. So weit zur Geschichtsklitterung!

Letzter Punkt: Primäre Zielgruppe sind für uns die Zwei- bis Dreijährigen. Warum? Weil nach drei Jahren die Elternzeit zu Ende ist und der Bedarf dann am allergrößten ist. Herr Lindner, ich bin voll an Ihrer Seite, zumal ich es im Moment auch in meiner Familie erlebe. Gerade für Null- bis Zweijährige wollen Eltern oftmals nur eine flexible Betreuung haben, das heißt: eine Woche ja, eine Woche nein. Meine Schwester ist Freiberuflerin: Die braucht mal eine Kinderbetreuung, dann braucht sie 14 Tage keine Kinderbetreuung. Da müssen flexible Angebote gemacht werden. Da kann Tagespflege ein Angebot sein, aber es gibt auch andere Angebote.

Deshalb sage ich Ihnen: Es ist nicht das Ministerium gewesen. Sehen Sie sich einmal die Bewilligungslage in einigen Landesjugendämtern an! Flexible Angebote, die ein bisschen mehr waren als Tagespflege, aber noch nicht ganz eine Kindertageseinrichtung waren, hatten bei den Landesjugendämtern keine Chance auf Bewilligung. Vor diesem Hintergrund muss ich Ihnen sagen: Wir alle gemeinsam werden noch eine Menge dicke Bretter bohren müssen, um die Flexibilisierung, die wir uns gerade für diese Zielgruppe alle wünschen, auch tatsächlich zu erreichen.

Unsere Unterstützung haben Sie dabei. Es hat nicht immer an unserer Dickschädeligkeit oder am Ministerium gelegen. Es hat auch daran gelegen, dass Bürokratie in diesem Land aus einem bestimmten Selbstverständnis heraus Flexibilisierung erschwert. Daran, das glaube ich, werden Sie sich mindestens genauso die Zähne ausbeißen, wie wir es auch an vielen Stellen getan haben.

Ein letzter Punkt: Wir unterscheiden uns in der Tat in der Einschätzung der Tagespflege, wenn es darum geht, dass wir eine Priorität bei der Betreuung durch institutionelle Einrichtungen vor der Tagespflege haben wollen. Das fordern wir nicht nur, weil wir wollen, dass die Kommunen weiterhin bezahlen müssen, sondern weil wir aus der Lebenserfahrung wissen, dass für die Gruppe der zwei- bis dreijährigen und älteren Kinder Eltern die institutionellen Einrichtungen viel stärker nachfragen als Tagespflege und andere Angebote. Die Tagespflege ist bei der Wahl der Eltern an vielen Stellen eine Kompensation. Deshalb sagen wir: In der kommunalen Kompetenz soll die Tagespflege bestehen bleiben.

Dabei sei mir der Hinweis gestattet: Auf meine Frage, wie sich denn der Aufbau der Familienzentren zur Frage der Konnexität verhält und wie das Land Nordrhein-Westfalen die Familienzentren finanziell unterstützen will, sagte der Minister: Das sei nicht nötig. &
8209; Vor diesem Hintergrund können wir alle gemeinsam gespannt sein, wie das gehen soll.

Ich bin der Auffassung, dass wir von der Empfehlung des DJI zum Thema Tagespflege ausgehen sollten, um in einer Anhörung oder einem Expertengespräch zu gucken, ob man daraus nicht einen Leitfaden für Kommunen entwickeln kann. Denn Tagespflege hat vielfach auch das Problem, dass sie zu unverbindlich ist oder ihre Qualität an vielen Stellen Zweifel bei den Eltern hervorruft. Das ist ein Punkt, an dem wir über die Verlässlichkeit der Qualität und das Angebot in ganz Nordrhein-Westfalen reden müssen. Da kann man die Empfehlung des DJI durchaus zu Grunde legen, um zu Handreichungen, Leitfäden oder anderen Dingen kommen. Es geht uns nicht darum, jetzt wieder eine neue Verordnung auf den Weg zu bringen, um die Kommunen zu quälen.

Vor diesem Hintergrund bin ich mir ziemlich sicher: In unserem Antrag geht es nicht nur um eine numerische Vergrößerung der Anzahl der Betreuungsplätze. Es geht an dieser Stelle darum, deutlich zu machen, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2010 selber verpflichten wird, für mindestens 20 % der Kinder unter drei Jahren ein Angebot der Ganztagsbetreuung zu schaffen.

Unsere Auffassung ist, das möglichst durch institutionelle Einrichtungen zu machen. Aber ich denke, wir werden im Ausschuss darüber reden, welche anderen Nuancen und Wege es möglicherweise noch gibt, um zu einem breiten Angebot zu kommen. &8209; Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.



Zum Seitenanfang