Kleine Anfrage, 28. September 2006
Neuausrichtung der polizeilichen Kriminalprävention
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/2894
08.11.2006
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1007
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/2652
Neuausrichtung der polizeilichen Kriminalprävention
Wortlaut der Kleinen Anfrage 1007 vom 27. September 2006:
Die Leiterin des Dezernats "Vorbeugung" beim Landeskriminalamt hat auf der Sitzung des Landesarbeitskreises "Jugendhilfe und Polizei" am 19. Mai 2006 ein Konzept zur Neuausrichtung der polizeilichen Kriminalprävention vorgestellt.
Kern dieses Konzeptes ist die Reduzierung der polizeilichen Aufgaben auf die klassische kriminalistisch und kriminologische Arbeit. Es wird die Auffassung vertreten, dass die Primärprävention nicht mehr zu den Kernaufgaben einer modernen Polizei gehört.
Die bisher erfolgreich durchgeführten Maßnahmen der pädagogisch, präventiven Arbeit durch die Polizei soll eingestellt und entsprechende Veranstaltungen mit Kindern Jugendlichen in Kooperation mit der Jugendhilfe grundsätzlich nicht mehr von der Polizei durchgeführt werden. Lediglich reine Informationsveranstaltungen mit Eltern und Lehrern sind auch in Zukunft weiter angedacht - jedoch ohne Beteiligung der polizeilichen Primärprävention.
Zwar wurde versichert, dass Kinder auch weiterhin Zielgruppe polizeiliche Kriminalprävention bleiben sollen. Wer die bisher oft impulsgebende Funktion der Polizei in Zukunft übernehmen soll, blieb allerdings unbeantwortet.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Neuausrichtung der polizeilichen Kriminalprävention in Nordrhein-Westfalen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Erfolge der bis dato praktizierten polizeilichen Kriminalprävention?
3. Aus welchen Gründen sollen die bisher erfolgreich durchgeführten Maßnahmen der pädagogisch, präventiven Arbeit durch die Polizei einhergehend mit entsprechenden Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen in Kooperation mit der Jugendhilfe eingestellt werden?
4. Welche positiven Entwicklungen verspricht sich die Landesregierung von der Neuausrichtung der polizeilichen Kriminalprävention?
5. In welcher Form sollen zukünftig Jugendhilfe und Polizei im Sinne der Primärprävention miteinander kooperieren?
Antwort des Innenministers vom 7. November 2006 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration und der Ministerin für Schule und Weiterbildung:
Zu den Fragen 1 und 4
Mit der Neuausrichtung wird polizeiliche Kriminalprävention erstmals umfassend inhaltlich konkret beschrieben und präzisiert. Das neue Konzept ist durchgängig transparent und ermöglicht eine umfassendere und wirkungsvollere Nutzung der polizeilichen Kapazitäten. Die polizeilichen Einflussmöglichkeiten zur Reduzierung von Straftaten werden damit verbessert.
Zu den Fragen 2, 3 und 5
Die Kreispolizeibehörden richten ihr Präventionsangebot in eigener Verantwortung an den jeweils örtlichen Problemen aus. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Polizeibehörden dabei zielführend arbeiten. Die bisherigen Präventionsangebote haben zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei beigetragen. Diese Verfahrensweise wird durch die neue Regelung nicht verändert.
Kooperationsprojekten und Netzwerkarbeit mit anderen Trägern der Kriminalprävention wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Der konkrete Präventionsbeitrag der Polizei orientiert sich dabei an dem gesetzlichen Auftrag der Gefahrenabwehr. Erziehung und Wertevermittlung sind keine Aufgaben der Polizei. Deshalb erfolgt die Vermittlung kriminalpräventiver Informationen grundsätzlich über Erziehungsberechtigte und -verantwortliche. Die Polizei kann aber Kinder ihrem Alter entsprechend auch zukünftig unmittelbar informieren, wenn dies aus Gründen der Authentizität vorteilhaft erscheint.