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Kleine Anfrage, 13. September 2006

Förderung geschlechtsbewusster Jugendarbeit in Kooperation mit Schulen

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/2813
27.10.2006


Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 973
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/2558


Förderung geschlechtsbewusster Jugendarbeit in Kooperation mit Schulen


Wortlaut der Kleinen Anfrage 973 vom 13. September 2006:

Zielgerichtete Jugendarbeit muss Jugendliche und Kinder dort abholen, wo sie stehen, ihren Bedürfnissen gerecht werden und an ihren Interessen ansetzen. Dabei darf jedoch eine entscheidende Rahmenbedingung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen, die ihr Leben und ihre Entwicklung so intensiv und nachhaltig beeinflusst wie keine andere, nicht außen vor bleiben. Das Geschlecht ist eine zentrale Kategorie ihres Denkens und Handelns und bringt stärkere Rollenfestlegungen - und somit einschränkende Erwartungen an eine Persönlichkeit mit sich -, als die meisten anderen sozialen Kategorien.

Folglich hat Jugendarbeit mit Mädchen und Jungen immer zwei Zielgruppen und muss ihre Konzeption eben an Mädchen einerseits und Jungen andererseits ausrichten.

Grundsätzlich und berechtigterweise ist der Unterricht an Schulen koeduktiv. Jedoch stellt dies keinen Grund dar, dass Projekte an Schulen in Kooperation mit Trägern der geschlechtsbewussten Jugendarbeit nicht durch Landesmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan gefördert werden können. So können exemplarisch geschlechtshomogene Projekte den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen von Jungen und Mädchen gerecht werden und ferner einen Beitrag dazu leisten, dass in der Gesellschaft nach wie vor verhaftete und vor allem veraltete Rollenverteilungen zwischen Jungen und Mädchen abgebaut werden.

Indem aus dem Prinzip des koeduktiven Unterrichts an Schulen automatisch abgeleitet wird, dass etwaige Kooperationsprojekte an Schulen mit geschlechtshomogenen Schwerpunkten zwischen Schulen und Trägern der Jugend- bzw. Mädchenarbeit nicht aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans gefördert werden können, wird zielgerichtete Jugendarbeit in Kooperation zwischen Schule und Trägern bewusst konterkariert.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Wieso sollen geschlechtshomogene Angebote nicht aus der Haushaltsposition 2.2 des Landesjugendplans gefördert werden?

2. Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung geschlechtshomogener Jugendarbeit an Schulen generell ein?

3. Welches sind nach Auffassung der Landesregierung die geeigneten Mittel, um eine an den Bedürfnissen und Fähigkeiten von Mädchen einerseits und Jungen andererseits ausgerichtete Förderung sicherzustellen?

4. Welche Optionen will die Landesregierung der LAG Mädchenarbeit, der LAG Autonome Mädchenhäuser, der LAG Jungenarbeit und FUMA einräumen, um an Schulen geschlechtsbewusste Jugendarbeit anbieten zu können?


Antwort des Ministers für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 25. Oktober 2006 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung:


Zur Frage 1

Aus der Position 2.3 (ursprünglich: 2.2) des Kinder- und Jugendförderplans "Kooperation von Jugendhilfe und Schule" können geschlechtshomogene Angebote grundsätzlich gefördert werden. In Kooperation mit koedukativen Schulen können geschlechtshomogene Angebote allerdings nur unter der Voraussetzung gefördert werden, dass für die Kinder des anderen Geschlechts ebenfalls ein Angebot besteht. Betreuungsangebote an koedukativen Schulen sollen die Teilnahme von Mädchen und Jungen ermöglichen.


Zur Frage 2

Bei der Ausgestaltung von Angeboten in der Kooperation von Jugendhilfe und Schule sind die Grundsätze des § 4 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes zur Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip (Gender Mainstreaming) zu beachten.

Die Arbeit mit Mädchen und Jungen in getrennten Gruppen ist prinzipiell ein Mittel der Wahl, um geschlechtstypische (Selbst)Einschränkungen, sozialisationsbedingte Defizite, diskriminierendes Verhalten und die daraus resultierenden Benachteiligungen zu reflektieren und zu überwinden.

Unter integrationspolitischen Gesichtspunkten ist allerdings darauf hinzuweisen, dass dies nicht als Zugeständnis gegenüber fundamentalistischen religiösen Überzeugungen oder sonstigen, mit der Gleichstellung von Jungen und Mädchen unvereinbaren Auffassungen erfolgen darf.


Zur Frage 3

Die geschlechtsspezifische Arbeit dient vor allem dazu, die jeweils besonderen Bedarfe von Mädchen und von Jungen zu berücksichtigen. Die entsprechend qualifizierte Koedukation fördert den Umgang der Geschlechter miteinander. Schule trägt bereits ein Vielfaches dazu bei, u. a. durch Fortbildungsangebote und -materialien für Lehrkräfte zur reflexiven Koedukation, in der Gestaltung des Schulprogramms, durch geschlechterdifferenzierte Auswahl von Unterrichtsmethoden und -inhalten, durch eine geschlechtersensible Gestaltung von Schulräumen und Pausenhöfen, durch mädchen-/jungendifferenzierte Angebote zur Berufs- und Lebensplanung, durch Vermittlung von Gender-Bewusstsein in der Elternarbeit und im Zusammenwirken mit außerschulischen Partnern – insbesondere in Kooperation mit Angeboten der Jugendhilfe.


Zur Frage 4

Spezielle Optionen sind hier nicht erforderlich. Die Verpflichtung zur Kooperation zwischen Trägern der Jugendhilfe und der Schule ist sowohl im SGB VIII als auch in den beiden Landesgesetzen Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

Der Erlass zur offenen Ganztagsschule sieht ausdrücklich auch die Einrichtung geschlechtsspezifischer Angebote vor.




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