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Kleine Anfrage, 30. August 2006

IT-Fortbildungsverbot für junge IT-Fachkräfte am Heinz-Nixdorf-Berufskolleg in Essen

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/2686
10.10.2006


Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 897
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/2450


IT-Fortbildungsverbot für junge IT-Fachkräfte am Heinz-Nixdorf-Berufskolleg in Essen


Wortlaut der Kleinen Anfrage 897 vom 29. August 2006:

Die "Fachschule für Technik" besteht am Heinz-Nixdorf-Berufskolleg seit der Gründung vor mehr als 30 Jahren und gehört damit zum substantiellen Bestandteil des beruflichen Bildungsangebotes für Facharbeiter in der MEO-Region. Aufgrund erheblicher Investitionen des Schulträgers, der Ministerien und des Förderkreis offeriert das Heinz-Nixdorf-Berufskolleg seinen Schülerinnen und Schülern eine mediale Ausstattung, die ihresgleichen in der Ruhr-Region sucht.

Um ihren Schülerinnen und Schülern ein optimales Angebot zu machen, aber auch um der regionalen Wirtschaft noch besser ausgebildeten technischen Nachwuchs zur Verfügung stellen zu können, stellte das Heinz-Nixdorf-Berufskolleg einen Antrag auf Erweiterung der Fachschule für Technik um die Fachrichtung "Informatik".

Wider erwartend wurde der Antrag von der Bezirksregierung aus zweifelhaften Gründen abgelehnt. So existiere in einer Nachbarstadt bereits eine solche Fachrichtung, die jedoch schwächelt, woraus die Schlussfolgerungen gezogen wurde, dass in der Region keine Nachfrage existiere. Nicht nur diese Schlussfolgerung ist abwegig. Hinzu tritt, dass in der MEO-Region eine Fachrichtung dieser Art nicht existiert.

Mit dieser Entscheidung schwächt die Bezirksregierung die Bildungslandschaft in Essen mit nicht nachvollziehbaren Gründen. Somit wird eine Fortentwicklung bildungswilliger Essener Bürgerinnen und Bürger in modernen zukunftsweisenden IT-Technologien konterkariert und darüber hinaus der Standort Essen geschwächt.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung der Bezirksregierung, den Antrag des Heinz-Nixdorf-Berufskollegs abzulehnen?

2. Wie erklärt die Landesregierung, dass insbesondere angesichts der ungenügenden Ausbildungsplatzsituation in Nordrhein-Westfalen Fort- und Weiterbildungsangebote nicht gefördert werden?

3. Welche Optionen sieht die Landesregierung, um insbesondere in ohnehin strukturschwachen Regionen moderne Zukunftsbranchen auch in der Ausbildung zu etablieren?

4. Wie bewertet die Landesregierung, dass in der MEO-Region diese Fachrichtung an einer Fachschule für Technik nicht existiert?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um nachträglich die Fachrichtung "Informatik" an einer Berufsschule in Essen zu etablieren?


Antwort des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 9. Oktober 2006 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Innenminister:


Vorbemerkung:

Im Bereich der Weiterbildung können Berufskollegs Bildungsgänge der Fachschulen führen. Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV.NRW.223) sieht in § 37 der Anlage E zur APO-BK vor, dass die Fachrichtung Informatik in der Fachschule für Technik geführt werden kann.

Über die Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufs­kollegs beschließt der Schulträger. Der Beschluss des Schulträgers be­darf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - SchulG vom 15. Feb­ruar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2006 (SGV.NRW.223)).


Zur Frage 1

Die Stadt Essen als Schulträger des Heinz-Nixdorf-Berufskollegs hat bis zum heutigen Tage bei der Bezirksregierung Düsseldorf keinen An­trag auf Errichtung eines Bildungsganges der Fachschule für Technik, Fachrichtung Informatik, vorgelegt. Deshalb ist in dieser Sache keine Entscheidung durch die Bezirksregierung Düsseldorf getroffen worden.


Zur Frage 2

Die Frage unterstellt, dass die angenommene Ablehnung durch die Be­zirksregierung in diesem speziellen Fall in einer generellen Nicht-Förde­rung von Fort- und Weiterbildungsangeboten begründet ist. Das Ge­genteil ist jedoch der Fall. Fort- und Weiterbildungsangebote müssen in ein Konzept eingebunden sein, das inhaltlich und räumlich stimmig ist und so für die Interessenten ein flächendeckendes und vielfältiges An­gebot bereithält. Dies kann im Einzelfall erfordern, dass Angebote an einem Standort konzentriert werden, um die Auslastung zu verbessern und die vorhandenen Mittel an anderen Standorten für zusätzliche fach­liche Angebote nutzen zu können.

Die Landesregierung beobachtet die Situation im Bereich der Fort- und Weiterbildung sehr genau, um bei Veränderungen der Bedarfslage durch Beratungen der Schulträger mit veränderten Bildungsangeboten reagieren zu können.


Zur Frage 3

Die Landeregierung ist der Auffassung, dass die berufliche Ausbildung ein zentraler Zukunftsfaktor ist. Dabei gewinnt die moderne Informa­tionstechnik zunehmend an Bedeutung - nicht nur mit Blick auf die spe­zifischen IT-Ausbildungsberufe Fachinformatiker/Fachinformatikerin, Informatikkaufmann/Informatikkauffrau, IT-Systemkaufmann/IT-Sy­stemkauffrau und IT-System-Elektrotechniker/IT-System-Elektrotechni­kerin, in denen allein im Jahr 2005 landesweit rund 3.500 neue Ausbil­dungsverträge abgeschlossen wurden. In vielen gewerblich-techni­schen und kaufmännischen Berufen gehört die Vermittlung von IT-Kompetenzen inzwischen selbstverständlich zur Ausbildung. Das gilt branchenübergreifend - in der Produktion, in der Dienstleistung oder im Handwerk. Die Landesregierung bietet ihre Förderinstrumente zur Er­schließung neuer Ausbildungsbetriebe – die Verbundförderung, das externe Ausbildungsmanagement und die partnerschaftliche Ausbildung - daher ganz bewusst nicht nur für bestimmte Branchen oder Berufe an. Gleichwohl sind diese Förderangebote, die besonders in struktur­schwachen Regionen in Anspruch genommen werden, auch bestens dafür geeignet, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze in Zukunfts­bereichen zu schaffen.


Zur Frage 4

Die Fachrichtung "Informatik" wird im Ruhrgebiet bisher in Duisburg und Dortmund angeboten. Mit Duisburg und Dortmund stehen damit im Um­kreis von Essen (Entfernung ca. 25 bzw. 40 km) zwei entsprechende Angebote zur Verfügung. Die Schülerzahlen in den Bildungsgängen der beiden Standorte zeigen, dass die bestehenden Angebote den Bedarf für das Ruhrgebiet abdecken.


Zur Frage 5

Die Etablierung eines neuen Bildungsangebotes ist immer auf die Zu­kunft gerichtet. Die Errichtung des Bildungsangebotes erfolgt - wie be­reits dargestellt - durch einen Schulträgerbeschluss, der von der oberen Schulaufsicht genehmigt wird. Dem Schulträgerbeschluss geht eine Bedarfsanalyse voraus. Hierbei sind die Schulträger gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, differenziertes Angebot zu achten (§ 80 Abs. 2 Satz 2 SchulG). Dies schließt die Prüfung der Gefährdung bestehender Stand­orte ein.


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