Kleine Anfrage, 18. Mai 2006
Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf an unseren Hochschulen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/2193
27.06.2006
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 727
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/1959
Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf an unseren Hochschulen
Wortlaut der Kleinen Anfrage 727 vom 17. Mai 2006:
Ausgehend von dem Bericht der Landesregierung zum Thema "Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf an unseren Hochschulen", behandelt in der 12. Sitzung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie am 11. Mai 2006, ergeben sich aus meiner Sicht folgende Fragen:
1. In welchem Maße haben die Hochschulen ihre bereits bestehenden Verpflichtungen zur Betreuung der Kinder von Studierenden und Beschäftigten bereits umgesetzt?
2. Besteht hinsichtlich der Betreuung der Kinder von Studierenden und Beschäftigten aus Sicht der Landesregierung weiterer Handlungsbedarf?
3. Wenn ja, welche Vorstellungen hat die Landesregierung?
4. Wann ist aus Sicht der Landesregierung mit einem ausreichenden Angebot an Bertreu-ungsplätzen an den Hochschulen zu rechnen?
Antwort des Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 26. Juni 2006 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Generati-onen, Familie, Frauen und Integration:
Zur Frage 1
Die rechtliche Möglichkeit, Kinderbetreuungsplätze einzurichten, wird von den Hochschulen aktiv umgesetzt. Bezüglich der Art der Umsetzung verweise ich auf meinen Bericht vom 10. Mai 2006 und auf die Internet-Adresse „Kinderbetreuung an Hochschulen in NRW“, die auch über die Homepage des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar ist.
Zur Frage 2
Für die Landesregierung besteht kein Handlungsbedarf. Laut § 3 Abs. 7 Hochschulgesetz ist es Angelegenheit der Hochschulen, für die Kinderbetreuung von Studierenden und Beschäf-tigten Sorge zu tragen.
Zur Frage 3
Siehe Beantwortung der Frage 2
Zur Frage 4
Die Hochschulen bemühen sich, dem wechselnden Bedarf nach Betreuungsplätzen jeweils gerecht zu werden.