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Kleine Anfrage, 22. Februar 2006

Welche wissenschaftlichen Einrichtungen in NRW will die Landesregierung in Essen schließen?

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/1569
29.03.2006


Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 562
der Abgeordneten Britta Altenkamp, Dieter Hilser und Thomas Kutschaty SPD
Drucksache 14/1376



Welche wissenschaftlichen Einrichtungen in NRW will die Landesregierung schließen?

In dem Artikel "Unis helfen der Konsolidierung an anderer Stelle" in den Ruhr-Nachrichten vom 16.02.2006 heißt es:

Insgesamt plane das Wissenschaftsministerium in NRW rund 200 Stellen an Uni, Fachhochschulen und Medizin-Fakultäten wegfallen zu lassen. Vor der Wahl, so der SPD-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Gerd Bollermann - (Foto), habe Schwarz-Gelb verkündet, die Hochschulen von Stelleneinsparungen auszuschließen. Nun werde bereits beim ersten Landeshaushalt der mit den Hochschulen abgeschlossene Qualitätspakt gebrochen, erklärte Bollermann. Das sei zynisch und schade dem Hochschulstandort Dortmund, sagte der Politiker und forderte die Rücknahme der Stellenkürzungen.

Ganz anders klingt das bei André Zimmermann, Sprecher des Innovationsministeriums: "Es gibt den Qualitätspakt zwischen Land und Hochschulen, und der besteht nach wie vor." Auf der anderen Seite aber gebe es den desolaten Landeshaushalt, deshalb die pauschale Stellenkürzung von 1,5 Prozent, von der die Hochschulen aber ausgenommen seien.

Mit einem besonderen "Handel" sollen die Hochschulen nun ihren Beitrag zum Sparprogramm in den nächsten vier Jahren leisten: Wenn an der Uni eine Stelle vakant ist, und sich dafür ein geeigneter, von Einsparungszwang bedrohter Bewerber aus einer Landeseinrichtung finden sollte, dann soll dieser an der Uni möglichst einen neuen Arbeitsplatz finden. "Damit", so Zimmermann, "helfen die Unis der Konsolidierung an anderer Stelle". Wie dies in der Praxis geschehen solle, müsse erst noch geregelt werden. Tatsache sei aber, dass "Stellenkürzungen an Uni von Fachhochschule de facto nicht der Fall sind", so Zimmermann.

Nachdem das Ministerium tagelang noch anders argumentiert hatte bis endlich die Fakten zugegeben wurden, bleibt nunmehr folgendes festzuhalten:

Der im Einzelplan 06 veranschlagte Wissenschaftsbereich ist insgesamt nicht vom dem Spardiktat des jährlichen Personalabbaus in Höhe von 1,5 % ausgenommen.

Da der Qualitätspakt mit den Hochschulen allerdings pro-forma eingehalten werden muss, wird der jährliche zusätzliche Stellenabbau von 200 Stellen auf die wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes umgelegt. Das sind in 4 Jahren insgesamt 800 Stellen.

Hier werden - bis zur Komplettschließung der Einrichtung - die Angestellten auf die Hochschulen verlagert.

Jede vakante Stelle an den Hochschulen muss mit einem dieser Angestellten besetzt werden oder die Stelle fällt an der Hochschule gänzlich weg.

Fragen zu Kleine Anfrage 562, Drucksache 14/1376:

1. Wie hoch sind die Mehrkosten, die auf die Universität Duisburg-Essen zukommen?

2. Was geschieht, wenn die Universität Duisburg-Essen das vorgegebene Abbaukontingent nicht erreicht?

3. Welche wissenschaftliche Einrichtungen werden auf die Universität Duisburg-Essen verlagert?

4. Was geschieht, wenn die Universität Duisburg-Essen die Integration einer wissenschaftlichen Einrichtung in ihrer Struktur verweigert?

5. Ist die Landesregierung davon überzeugt, dass diese Maßnahme die Qualität und Freiheit des Wissenschaftsstandortes Essen steigert?


Antwort des Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 27. März 2006 namens der Landesregierung, die sich lediglich durch die regionalen Bezugspunkte der wissenschaftlichen Einrichtungen unterscheiden, im Einvernehmen mit dem Finanzminister:

Der Haushaltsplanentwurf 2006 sieht insgesamt 200 kw-Vermerke vor, die bei den Einrichtungen des Geschäftsbereichs (ZVS, Landesinstitut Sozialforschungsstelle Dortmund, Wissenschaftszentrum NRW, Kulturwissenschaftliches Institut, Institut Arbeit und Technik, Landesspracheninstitut NRW, Oberstufenkolleg – Staatliche Versuchsschule an der Universität Bielefeld, Evaluierungsbüro NRW und Hochschulbibliothekszentrum Köln) zu realisieren sind. Die Umsetzung erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2007 und endet mit dem Haushaltsjahr 2010. In jedem dieser vier Haushaltsjahre sind 50 kw-Vermerke umzusetzen. Bei den Hochschulen sind keine zusätzlichen kw-Vermerke ausgewiesen.

Es bleibt festzuhalten:

- Der Hochschulbereich ist entsprechend der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom jährlichen Personalabbau in Höhe von 1,5 % ausgenommen.

- Die Landesregierung baut keine zusätzlichen Stellen bei den Hochschulen ab und hält damit den Qualitätspakt ein.

- Es handelt sich nicht um einen Stellenabbau von 800 Stellen bei Einrichtungen, sondern um 200 Stellen.

- Es werden mit den Hochschulen Gespräche geführt, ob sie in den kommenden Jahren frei werdende Stellen mit Mitarbeitern dieser Einrichtungen, soweit dort Einsparungen vorgenommen werden, besetzen können.


Zur Frage 1

Es entstehen keine Mehrkosten.


Zu den Fragen 2 bis 5

Die Gesprächsergebnisse mit den Hochschulen bleiben abzuwarten.




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