Kleine Anfrage, 21. November 2005
Fortbestand des Emscher Landschaftsparks und der Route der Industriekultur sichern!
§ 4 Abs.1 Nr.2 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr bestimmt, dass zwischen dem Verband und dem Land bis spätestens zum 31. Dezember 2005 vertraglich Inhalt und Umfang der Trägerschaften einschließlich Ausgleichszahlungen für den Emscher Landschaftspark und die Route der Industriekultur zu regeln sind; Fragen: Bisherige Mittelaufwendungen für das Weltkulturerbe Zeche Zollverein in Essen und jährliche Folgekosten (Auflistung aller Finanzierungsträger und Höhe der jeweiligen Mittel)