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Kleine Anfrage, 10. November 2005

Wie sieht die Landesregierung die Zukunft des Kulturwissenschaftlichen Instituts?

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/986
27.12.2005


Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 318
der Abgeordneten Britta Altenkamp und Ulrike Apel-Haefs SPD
Drucksache 14/651


Wie sieht die Landesregierung die Zukunft des Kulturwissenschaftlichen Instituts?


Wortlaut der Kleinen Anfrage 318 vom 9. November 2005:

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 8. September 2005 führte Staatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff aus:

"Das Land finanziert, wie Sie wissen, zahlreiche selbstständige wissenschaftliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen: Hier wollen wir prüfen, wie wir diese künftig auf die Hochschulen übertragen können, um diese Aufgaben von Ihnen wahrnehmen zu lassen; wie wir überhaupt für Landesbeteiligungen in den Bereichen Bildung, Kunst und Kultur, Arbeit; Wissenschaft Technologie, Innovation Entwicklungsplanung neue Trägermodelle entwickeln wollen."

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Was konkret bedeutet diese Überprüfung für den Wissenschaftsstandort Essen, bei dem mehrere selbstständige wissenschaftliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen, die durch das Land finanziert werden, angesiedelt sind?

2. Was konkret bedeutet diese Überprüfung für das Kulturwissenschaftliche Institut?

3. Wie sieht die Landesregierung die Zukunft des Kulturwissenschaftlichen Instituts?

4. An welche Hochschule sollen welche Aufgaben des Kulturwissenschaftlichen Instituts übertragen werden?

5. Welches Trägermodell wird von der Landesregierung für das Kulturwissenschaftliche Institut angestrebt?


Antwort des Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 22. Dezember 2005 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten:


Zur Frage 1

Am Wissenschaftsstandort Essen befinden sich - abgesehen von den Hochschulen - neben dem Kulturwissenschaftlichen Institut folgende selbstständige wissenschaftliche Einrichtungen: das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), das als Institut der Leibniz-Gemeinschaft von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird und das Zentrum für Türkeistudien, das im Jahre 2001 in eine Stiftung überführt worden ist. Eine etwaige
Überprüfung im Sinne des vorangestellten Zitats würde sich nach derzeitigem Stand zunächst auf das Kulturwissenschaftliche Institut fokussieren.


Zur Frage 2

Das Kulturwissenschaftliche Institut ist ein landeseigenes, nicht rechtsfähiges Institut nach § 14 Landesorganisationsgesetz (LOG) mit Aufgaben in der geistes- und sozialwissenschaftlichen Grundlagenforschung. Es ist zusammen mit dem Institut Arbeit und Technik, dem Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie und dem Wissenschaftszentrum Düsseldorf Teil des Verbundes Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen. Im Juli 2003 wurde die Neuformierung des Wissenschaftszentrums Nordrhein-Westfalen beschlossen, die insbesondere eine neue, übergreifende Leitungsstruktur sowie ein neues, zentrales Steuerungsinstrumentarium für die einzelnen Institute beinhaltet. Eine Überprüfung im Sinne der Koalitionsvereinbarung, ob und inwieweit Aufgaben des Kulturwissenschaftlichen Instituts auf die Hochschulen übertragen werden können, setzt zunächst eine Entscheidung über den Fortbestand oder die Auflösung des Verbundes Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen insgesamt voraus. Eine Klärung dieser Grundsatzfrage wird derzeit im Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie u.a. durch Gespräche mit den Präsidenten der am Verbund beteiligten Institute vorbereitet.


Zu den Fragen 3 bis 5

Die Beantwortung dieser Fragen hängt, wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, im Wesentlichen von der Entscheidung zum Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen ab.



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