Kleine Anfrage, 07. September 2005
Hält die Landesregierung an der Planung zum Neubau einer forensischen Diagnose- und Begutachtungsklinik fest?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/380
11.10.2005
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 106
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/228
Hält die Landesregierung an der Planung zum Neubau einer forensischen Diagnose- und Begutachtungsklinik fest?
Wortlaut der Kleinen Anfrage 106 vom 6. September 2005:
Die Landesregierung hat im November 2000 eine Gesamtkonzeption zur Dezentralisierung und Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Wichtiger Baustein dieses Konzeptes war der Neubau einer Klinik zur Diagnose und Begutachtung im Justizviertel an der Krawehlstraße in Essen.
Seit dem 31. Mai 2001 wurde für diese Einrichtung ein Planungsbeirat eingerichtet, der seither in regelmäßigen Abständen getagt hat. Es ist in zahlreichen Sitzungen des Planungsbeirates in Essen gelungen, die Interessen sowohl der Landesregierung, des Bauherrn, der Stadt und der anliegenden Behörden, so wie die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen.
In seiner letzten Sitzung, am 2. Mai 2005 wurde der Planungsbeirat darüber informiert, dass eine Genehmigung der Haushaltunterlage Bau (HU-Bau) durch die einzelnen Ministerien der Landesregierung nun unmittelbar bevorstünde und dann unverzüglich das Baugenehmigungsverfahren durch den BLB in Gang gesetzt werden könnte. Erst dann sollte man mit der Information einer breiteren Öffentlichkeit in Essen über das geplante Vorhaben wieder beginnen, so die einhellige Meinung aller Beteiligten im Planungsbeirat.
Beim Richtfest des Neubaus der Staatsanwaltschaft Essen am 4. Juli 2005 wurde mir auf Nachfrage durch Vertreter des BLB mitgeteilt, dass eine Genehmigung der HU-Bau für das Vorhaben in Essen durch die Landesregierung immer noch ausstünde und auch in Frage gestellt sei, ob mit einer Genehmigung so bald zu rechnen sei.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Beabsichtigt die Landesregierung weiterhin den Neubau einer forensischen Diagnose- und Begutachtungsklinik an der Krawehlstraße in Essen?
2. Hält die Landesregierung diese Klinik zur Diagnose und Begutachtung weiterhin für einen wichtigen Baustein im Gesamtkonzept für den Maßregelvollzug in NRW?
3. Wenn ja: Wann wird die Landesregierung die Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) für eben diese Klinik in Essen genehmigen?
4. Wann soll, nach der Meinung der Landesregierung, angesichts der geschilderten äußerst langen Planungsverläufe, der Planungsbeirat seine Arbeit zur Information der Öffentlichkeit in Essen wieder aufnehmen?
Antwort des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 7. Oktober 2005 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Justizministerin:
Zur Frage 1
Ja.
Zur Frage 2
Ja.
Zur Frage 3
Die Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) befindet sich im Prüf- und Genehmigungsverfahren gemäß § 24 LHO. Sie wird genehmigt, wenn das Bauministerium ihr aus baufachlicher Sicht zustimmt und der Mittelbedarf vom Finanzministerium anerkannt wird.
Zur Frage 4
Dies muss der Beirat in eigener Zuständigkeit entscheiden