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Kleine Anfrage, 10. August 2005

Verursachen Migrantinnen und Migranten nur Probleme für die Landesregierung?

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/275
19.09.2005


Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 43
der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD
Drucksache 14/105


Verursachen Migrantinnen und Migranten nur Probleme für die Landesregierung?

Wortlaut der Kleinen Anfrage 43 vom 8. August 2005:

In der Geschichte Nordrhein-Westfalens haben sowohl Zugewanderte wie auch die hiesige Gesellschaft erhebliche Integrationsleistungen vollbracht. Diese Integrationsleistungen sind durch alle Fraktionen des Landtags durch die "Integrationsoffensive Nordrhein-Westfalen" im Jahre 2001 gewürdigt worden. Kulturelle Unterschiede müssen anerkannt werden, wobei die im Grundgesetz festgelegten Rechte und Pflichten als Fundament des interkulturellen Zusammenlebens dienen sollen. Ministerpräsident Dr. Rüttgers äußerte in seiner Regierungserklärung vom 13.Juli 2005, dass die in der Integrationsoffensive formulierten Ziele auch weiterhin Schwerpunkt der Integrationspolitik der neuen Landesregierung sein sollen.

Dennoch antwortete der Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration Armin Laschet in einem Zeitungsinterview mit der "Tageszeitung" vom 16. Juli 2005 auf die Frage nach der Bereicherung der Migrantinnen und Migranten für die deutsche Gesellschaft: "Es kann nicht sein, dass mit einem Kulturrabatt Frauen unterdrückt werden, Zwangsheirat stattfindet, und und und … Multi-Kulti wurde über Jahre verniedlicht, die Probleme verkannt."

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Was versteht der Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration Armin Laschet unter einem "Kulturrabatt"?

2. Von wem wird dieser "Kulturrabatt" erteilt?

3. Schließt sich die Landesregierung der Aussage an, dass Migrantinnen und Migranten mittels eines "Kulturrabatts" Frauen unterdrücken und Zwangsverheiratungen vornehmen?

4. Wie plant die Landesregierung die Ahndung der Verletzung von Grundrechten aufgrund der Inanspruchnahme dieses "Kulturrabatts"?


Antwort des Ministers für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 15. September 2005 namens der Landesregierung:


Vorbemerkung

In dem zitierten Interview hat Herr Minister Laschet betont, dass die Zugewanderten eine Bereicherung für die deutsche Gesellschaft bedeuten, dass es gerade in einer globalen Welt gut sei, über den Tellerrand zu schauen und den Blick auf andere Erfahrungen zu öffnen.

Herr Minister Laschet hat dann weiter ausgeführt, dass es aber nicht sein könne, dass Frauen mit einem „Kulturrabatt“ unterdrückt werden. Diese Aussage ist im Geiste der Integrationsoffensive.

Als Grundlage für die Akzeptanz von Verschiedenheit werden allerdings auch dort die im Grundgesetz festgelegten Rechte und Pflichten genannt.


Zu den Fragen 1 und 2

Herr Minister Laschet versteht unter Kulturrabatt das, was auch andere unter diesem Begriff verstehen, nämlich eine kulturalistische Verharmlosung von Straftaten (vgl. SPD Bundestagsfraktion, Schwerpunkt Menschenrechte, vom 26.07.2005; Christa Nickels, Rede auf der 60. Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf; "Emma" November/Dezember 2004; Jörg Lau in "Die Zeit" vom 03.03.2005). Straftaten dürfen nicht deshalb strafmildernd beurteilt werden, weil sie "kulturbedingt" sind.


Zur Frage 3

Die Landesregierung geht davon aus, dass es dieses Problem nur bei einer begrenzten Zahl von Zuwandererfamilien gibt. Auch die im Landtag vertretenen Fraktionen haben in der letzten Legislaturperiode zu diesem Problembereich Entschließungsanträge eingebracht, die allerdings nicht mehr abschließend behandelt werden konnten.


Zur Frage 4

Die Landesregierung entwickelt zurzeit ein Handlungskonzept, bei dem die verschiedenen Vorschläge der Landtagsfraktionen berücksichtigt werden.


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